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Kreisgruppe Wü

Geplantes Logistikzentrum bei Seligenstadt

20.11.2003

Bund Naturschutz begrüßt Entscheidung von IKEA zum Verzicht   Das auf 36 Hektar geplante IKEA-Verteilerzentrum bei Seligenstadt (Lkr. Würzburg) wird nicht gebaut. Dies teilte der schwedische Möbelkonzern am 18.11.03 mit und nannte für den Verzicht auf den Bau "betriebsorganisatorische Gründe".   "Der Bund Naturschutz begrüßt die Entscheidung von IKEA, das gigantische Auslieferungslager nicht zu bauen. Es ist ein Sieg für unsere Landschaft, für den Erhalt bester landwirtschaftlicher Böden und die Rettung des Lebensraumes europaweit gefährdeter Arten wie Feld-Hamster und Wiesenweihe," so der Landesbeauftragte des Bundes Naturschutz, Richard Mergner.   "Wir haben über zwei Jahre intensiv gegen den Bau des gigantischen Lagers gekämpft und freuen uns, dass es sich gelohnt hat," so Karin Miethaner-Vent, Vorsitzende der Kreisgruppe Würzburg.   Angesichts der besonderen Bedeutung des geplanten Standortes für die nach europäischem Recht geschützten Arten hatte sich der Bund Naturschutz mit einer Beschwerde an die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission in Brüssel gewandt und v.a. wegen der unzureichenden Alternativenprüfung auch die IKEA-Zentrale in Schweden direkt angeschrieben.   Die Firma IKEA Lager und Service GmbH plante auf einer Hochfläche nahe dem Ort Seligenstadt (150 EW; Lkr. Würzburg) ein so genanntes "Distributionszentrum". Das Plangebiet nahm eine Fläche von ca. 36 ha (363.000 m²)  ein, wovon ca. 65% überbaut werden sollten. Kernstück der Planung waren zwei hintereinander liegende Flachdachhallen mit einer Fläche von je 320 m auf 170 m und bis über 30 m Höhe.   Von diesem Verteilungslager aus sollten die IKEA-Häuser insbesondere in ganz Süddeutschland per Lkw beliefert werden. Der Wareneingangsverkehr (aus Süd- und Südosteuropa) sollte zu 60 - 80% über die Straße abgewickelt werden. Eine zusätzliche Verkehrsbelastung mit über 100 Lkw täglich wäre entstanden.   Das Gebiet um Seligenstadt weist beste landwirtschaftliche Böden auf. Die sog. Gäuböden sind die ertragreichsten Böden Bayerns. Sie wären ersatzlos versiegelt worden und würden kommenden Generationen nicht mehr zur Verfügung stehen.   Aufgrund der Dimensionen der geplanten Baukörper und der guten Einsehbarkeit der Fläche hätte das Vorhaben einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild dargestellt.   Außerdem wäre ein Lebensraum für zahlreiche gefährdete Arten zerstört worden. Darunter Wiesenweihe und Rohrweihe, die gemäß europäischer Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind. Das betroffene Gebiet ist Teil des bundesweit bedeutendsten Wiesenweihenbrutgebietes und wurde von "birdlife international" in die Liste der "important bird areas" aufgenommen. Der ebenfalls europaweit geschützte Feldhamster (Berner Konvention, Bundesartenschutzverordnung, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) hat hier einen bundesweit bedeutenden Verbreitungsschwerpunkt. In seinem Brief (vom 21.02.03) hatte der 1. Vorsitzende des Bundes Naturschutz, Prof. Dr. Hubert Weiger, auf die zu erwartenden negativen Auswirkungen des Vorhabens hingewiesen. Dabei wurden auch weitere umweltbelastende Planungen der Firma IKEA in Fürth (102.800 m2 großer Neu- und Erweiterungsbau) sowie in Taufkirchen (Rodung von 75.000 m2 Bannwald für Möbelhaus und Parkplätze) aufgeführt. Der BN hatte mit Hinweis auf das bisherige positive Umwelt-Image von IKEA die Firmenleitung gebeten, von diesen Planungen Abstand zu nehmen und nach anderen natur- und umweltverträglichen Lösungen zu suchen.   Die drastische Verringerung des Flächenverbrauchs ist mittlerweile zwar erklärtes Ziel auf höchster politischer Ebene und wird sogar von Innenminister Beckstein in einem sechsseitigen Rundschreiben an alle bayerischen Bürgermeister angemahnt. Dessen ungeachtet werden die gesetzlich formulierten Zielvorgaben von Bund und Land auch heute noch durch Subventionen aus dem Wirtschaftministerium förmlich konterkariert. Bayern ist der Spitzenreiter unter allen Bundesländern bzgl. Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke. Im Jahr 2002 wurden in Bayern täglich 20 ha dafür verbraucht.   Und: Nach wie vor müssen sich Kritikerinnen und Kritiker am hemmungslosen Landverbrauch und an unsinnigen Prestigeprojekten vor allem auf kommunaler Ebene massive Vorwürfe und oft sogar persönliche Anfeindungen gefallen lassen. So wurde dem Bund Naturschutz in Würzburg vorgeworfen, er verhindere die Schaffung von Arbeitsplätzen. Fakt bleibt aber: Bayern hat so viele leerstehende Gewerbegebiete wie noch nie und trotzdem eine hohe Arbeitslosigkeit. Die im Zusammenhang mit dem IKEA-Auslieferungslager von Betreiberseite immer wieder in Aussicht gestellten Arbeitsplätze wären andernorts durch Vernichtung kleinerer Möbelhäuser verloren gegangen.

gez.
Tom Konopka
Regionalreferent

Neues zur Westumgehung Würzburg:


12.11.2003

  • Kette von Widersprüchen, Umweltkonflikten und
  • Verletzungen des BVWP-Verfahrens
  • BMU und BfN gegen Vereinbarung ausgebootet

 Stand der Planung und Gesetzgebung - unser Protest
  Am 2. Juli 2003 verabschiedete die Bundesregierung den Bundesverkehrswegeplan 2003 (BVWP). Dessen Straßenteil ist Grundlage für die 5. Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes, das mit Darstellung aller Projekte im sog. "Bedarfsplan" - am 6.11. 2003 in 1. Lesung als Entwurf in den Bundestag eingebracht wurde (BT-Drs. 15/1657 vom 2.10.2003). In den nächsten Monaten wird der Verkehrsausschuss beraten und im späten Frühjahr 2004 das Parlament entscheiden.
  BN und Bürgerinitiative & Kommunen gegen die Westumgehung (BI) werden mit allen gebotenen Mitteln in dieser Zeit auf MdBs, den Verkehrsausschuß insgesamt, Politiker und Parteien in der Region, im Land und auf Bundesebene einwirken und über die skandalöse Verletzung des vereinbarten BVWP-Verfahrens, Datenmauscheleien und harte Umweltkonflikte mit europarechtlicher Bedeutung informieren sowie naheliegende Alternativen zur Westumgehung einfordern.

Projektdaten Westumgehung im BVWP
B 26 n (neu) Werneck - Würzburg/W , Proj.-Nr. BY5611
  zwischen Autobahndreieck AD SW/Werneck (A 7) und AD Würzburg/West (A3)
  4-spurig mit 2 Standspuren, 46 km, 379,5 Mio. EUR
zwei Bauabschnitte (verkehrlich selbständige Einheiten, VKE)

  • A7 - Karlstadt, mit Mainbrücke, 23 km, 189,5 Mio. EUR: Vordringlicher Bedarf (VB) (Finanzierung bis 2015 kalkuliert)
  • Karlstadt - A 3 (AD WÜ/West), 23 km, 190 Mio EUR: Weiterer Bedarf (WB) + Planungsrecht (Finanzierung nach 2015)

Kritik von BN und BI
  Während der Aufstellung des BVWP wurde die B 26n wiederholt gravierend verändert. Folgenreiche Änderungen wurden erst Ende Oktober 2003 über’s internet bekannt (www.bmvbw.de/Bundesverkehrswegeplan 2003).

1. Wundersame Erhöhung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses
  Die B 26 n erfuhr eine verblüffende Aufwertung des wirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV), das sich aus der prognostizierten Verkehrsmenge im Jahr 2015 ergibt. Es stieg durch behördlichen Einfluss zwischen 2002 und 2003 - stets nach gleichen BVWP-Methoden ermittelt und veröffentlicht - so:

  • 2002: Verkehrsbelastung 14.226 Kfz/24 mit NKV 2,7 (d.h. keine Chance auf Verwirklichung) - Dann folgten Gespräche Bund / Bayern.
  • 2003: 36.000 Kfz/24h mit NKV 5,2 - plötzlich ein Abschnitt im vordringlichen Bedarf, der andere im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht.

  Eine haltlose Erklärung gaben BMVBW-Staatssekretär Achim Großmann und Ministerialrat Albrecht Müller vom Bay. StMin.d.Innern am 4.9.03 bei einem Treffen mit SPD-MdB Heidi Wright in Karlstadt: Die zunächst geplanten Kreuzungen seien durch höhenfreie Anschlüsse ersetzt worden, was die Leistungsfähigkeit der B 26 n von 14.200 auf 36.000 Kfz/Tag steigere.
  Tatsachen: Die Westumgehung wurde stets mit 4 Spuren auf zwei Fahrbahnen und Standstreifen geplant. Verkehrsgutachter Prof. H. Kurzack empfahl schon im Verkehrsentwicklungsplan 1995 Großraum Würzburg max. zwei Anschlussstellen. Die BVWP-Methodik berücksichtigt für die Prognose 2015 Anschlussstellen nicht. Sie erlaubt aus Klimaschutzgründen (CO2-Problem) keine beliebige Erhöhung der Verkehrsprognose im sog. "Integrationsszenario". Schließlich bewältigen sogar 4-spurige Stadtstraßen mit Ampelkreuzungen mehr als 30.000 Kfz/24h.

  Wir kritisieren das Nutzen-Kosten-Verhältnis von 5,2 als Ergebnis undurchsichtiger Datenmauschelei.

2. - Verletzungen der vereinbarten ökologischen Früherkennung,der Umweltrisiko-Einschätzung (URE) und der FFH-Prüfung (Konflikte mit europäischen Flora-Fauna-Habitat- Schutzgebieten)
- Bundesumweltministerium (BMU) und Bundesamt für Naturschutz (BfN) ausgebootet

2.a) ... an der Querung von Wern- und Maintal durch die B 26 n:
  Eine wesentliche Neuerung des BVWP 2003 ist - offiziell - die Stärkung ökologischer Belange, insbes. der nationalen Verpflichtung zur Rücksicht auf europarechtliche Schutzgebiete des Konzeptes "Natura 2000". Dazu gehören wichtige Vogelschutz- und FFH-Gebiete, die dem Arten- und Biotopschutz sowie der Habitat-Vernetzung dienen.
(s. Gesetzentwurf Fernstraßenausbau in BT-Drs.15/1657, Ziff. 2.4.2 und 3.)
  Die Regierungskoalition vereinbarte eine systematische Beteiligung von BMU und BfN im Rahmen der projektbezogenen Früherkennung ökologische Risiken und - bei Konflikthäufungen oder FFH-Betroffenheit - eine Umweltrisiko- und FFH-Verträglichkeits-Einschätzung (URE und FFH-VE).
  In Ländergesprächen nicht ausgeräumte Konflikte sollen zur Einstufung in die Gruppe der"Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag" (nfP) führen. ( s. Anlagen)

  Folge: Prüfung von Alternativen zur Konfliktminimierung, vor allem durch Ausbau des vorhandenen Straßennetzes. - Höchst relevant im Fall Westumgehung: die B 26 n war im BVWP-Entwurf März 2003 mit beiden Abschnitten als nfP-Vorhaben eingestuft.

Der Westumgehung wurde schon in der 700.000 DM teuren Machbarkeitsstudie 2001 attestiert: es gibt "keinen konfliktarmen Korridor". Die zu den Rohdaten 2002 erstellte URE ergab ein "sehr hohes Umweltrisiko". Diese höchste von 5 Bewertungen muss gemäß vereinbartem Verfahren zur nfP-Einstufung führen, wenn kein Konsens über mögliche Konfliktminderung oder -vermeidung herbeigeführt wird. - Der bleibende Dissens ist dokumentiert.

  Mit Empörung registrieren BN und BI, dass die nfP-Einstufung gegen das Votum von BMU und BfN durch das Bundesverkehrsministerium wieder aufgehoben worden ist.
  Mit Schreiben v. 15.10.03 teilt uns das BMU mit, dass es aufgrund einer eindeutigen Stellungnahme des BfN v. 13.5.03 gegenüber dem BMVBW der Aufhebung des nfP für Projekt B26n (und damit dem Verzicht auf Alternativenprüfung) widersprochen hat.
  Damit wird das vereinbarte Konsens-Verfahren zwischen BMVBW, Land und BMU/BfN im aktuellen BVWP-Prozess schwer verletzt.
  Im Bereich der Wernquerung nördlich Stetten und der Mainquerung - beiderseits - bei Himmelstadt sind hochwertige Habitate und empfohlene Naturschutzgebiete von der B 26n betroffen, die der Regionalplan Würzburg und auch die BN-FFH-Dokumentation benennen. Die z.Z. laufende FFH-Nachmeldung bestätigt diese Bereiche. Sie sind als potentielle FFH-Gebiete auch ohne förmliche Meldung gemäß höchstrichterlichem Urteil (EUGH / BVerw.G) TABU für Eingriffe.
  Wir fordern - wie im Bundesnaturschutzgesetz § 34 vorgesehen - die Chance, in nachgeordneten Verfahren der Raumordnung und Planfeststellung Alternativen im Bestandsnetz zu prüfen, um schwere Umweltkonflikte zu mindern. Dafür ist die Wieder-Einstufung der B 26n als nfP-Projekt notwendig. Diese Chance verhindert jetzt der "Bedarfsplan" im Fernstraßenausbau-Gesetz: Er lässt keine Prüfung des "OB" und möglicher Alternativen zu. Die nfP-Einstufung öffnet diese Tür wieder.
  Mit CDU-MdB Wolfgang Bötsch, SPD-MdL Gerhard Hartmann, den GRÜNEN-Mandats-trägern der Region und tausenden Bürgerinnen und Bürgern verlangen wir vorrangig die sinnvollste Konfliktlösung: Streichung der B26n aus dem BVWP !

2.b) ... am A 3-Anschluß durch kürzlich geänderte Trasse
  Erst seit Okt. 2003 ist durch Internet bekannt, dass im BVWP und Fernstraßenausbaugesetz der Anschluss der Westumgehung an die Autobahn A 3 - gegen alle bisherigen Fach-Empfehlungen - von der Anschlussstelle Helmstadt zum Autobahndreieck Würzburg-West verlegt wurde. Diese neue Trassenführung bewirkt harte neue FFH-Konflikte und Siedlungs-Belastungen der nur 500 m entfernten Gemeinden Eisingen und Waldbrunn.
  Direkt beeinträchtigt werden neuerdings die von Bayern der EU gemeldeten FFH-Gebiete:

  • Probstforst nördl. Waldbrunn
  •  Buchrain-Holz nördl. Eisingen
  •  Irtenberger Wald nördl. AD Würzburg-West !

  Wir protestieren gegen diese extrem umweltschädliche Änderung der Trasse der B 26 n

  • o h n e Beteiligung des BMU und BfN trotz schwerer FFH-Betroffenheit (die Nichtbeteiligung wurde uns auf Anfrage ausdrücklich vom BfN bestätigt.)
  • e n t g e g e n den Empfehlung der Machbarkeitsstudie, die den A3-Anschluß am AD WÜ-West ausdrücklich nicht empfahl, wg. erheblicher Umweltbeeinträchtigungen von Natur und Mensch (Siedlungsbereich Eisingen+ Waldbrunn) )
  • o h n e Durchführung der ökologischen Früherkennung, der URE und FFH-Prüfung und
  • g e g e n das angeblich für alle Projekte durchgeführte Umwelt-Prüfverfahren (siehe Gesetzentwurf, BT-Drs. 15/1657, S. 11 f)

  Es ist sachlich und politisch absurd, dass das zuständige BfN erst durch Hinweis des Bund Naturschutz von der FFH-intensiven Trassenänderung am A3-Anschluß erfuhr.
  Die neue Trasse erfordert - wie schon die Eingriffe an Wern- und Mainquerung -die Einstufung der B 26n als nfP-Vorhaben bzw. den Verzicht auf dieses überflüssige, teure Projekt.

3. Keine Entlastung Würzburgs, Neubelastung des Werntals - kein regionaler Nutzen
 
Die Raumwirksamkeitsanalyse (RWA) für die B 26n ergibt keine städtebauliche Entlastung von Siedlungsbereichen - sondern Mehrbelastung verschiedener Dörfer - und keine bessere regionale Erreichbarkeit. Gegenteilige Ideen von PolitikerInnen verweist die amtliche BVWP-Bewertung damit ins Reich der Märchen. Speziell für Würzburg (Stichwort Abkürzung A7-A3 über Mittleren Ring) gibt es keinen Nachweis spürbarer Lärmentlastung.
  BN und BI fordern deshalb Bundestag, BMU und BMVBW auf, endlich einen offensiven Mitteleinsatz zum Lärm- und Gesundheitsschutz an bestehenden Straßen und Schienen vorzusehen, anstatt neue, teure Lärmbänder in den bereits hochbelasteten Verdichtungsraum Würzburg und sein Umland zu schlagen.

4. Alternativen
 
Nach Auskunft der Autobahndirektion Bayern Nord reicht der Ausbau der A3 auf 6 Spuren aus, um den Prognoseverkehr bis 2015 - mit A 71 nach Thüringen und ohne Ausbau der A 7 - aufzunehmen, und zwar ohne Westumgehung!
  Damit wird der offizielle Grundsatz: "Ausbau vor Neubau" um Landschaft und Umwelt zu schonen durch Verzicht auf die B 26n einlösbar.
  Regionale Verbesserungen der A3-Anbindung des Industrie-Raumes Lohr/Gemünden werden durch den vordringlichen Ausbau der Staatsstraße St 2315 im neuen Bay. Staats-Str-Ausbauplan bis 2015 erreicht - besser als durch die Westumgehung.
  Diese Planung berücksichtigt der BVWP nicht!

5. Fazit: Umweltverfahren einlösen - B 26n im BVWP streichen!
  Die Westumgehung Würzburg wird zu Recht vom BUND im "Schwarzbuch zum Fernstraßenbau in Deutschland - mehr Mobilität, weniger Verkehr" ( 4.11.2003) als eins der 12 dusseligsten Verkehrsprojekte Deutschlands angeprangert.
  Die B 26n ist überflüssig, teuer und extrem umweltschädlich. Die zuständigen Umweltbehörden wurden nicht an der Bewertung der geänderten, FFH-wirksamen Trasse beteiligt.
  Wir fordern BMVBW, Bundestag und Bayern auf, die skandalöse Planung der Westumgehung Würzburg aufzugeben und das Projekt aus dem BVWP und Bedarfsplan zum neuen Fernstraßenausbau-Gesetz zu streichen.

gez. Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter
gez. Reinhard Nake, BN-Kreisgruppe Würzburg
gez. Harald Führer, Bürgermeister Himmelstadt, Bürgerinitiative und
Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg

Grenzwerte für Krematorien nicht ausreichend !

03.11.2003

Der Bund Naturschutz stellt fest, dass die Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BimSchV) nicht ausreicht um schädliche Luftverunreinigungen zu minimieren. Grenzwerte für Quecksilber und andere Schwermetalle, sowie für Chlor- und Fluorwasserstoffe wären erforderlich. Ein Krematorium ist daher eine Belastung für seine Umgebung und verbietet sich daher in der Nähe von Wohngebieten.   Seit März 1997 liegt eine bundesweit einheitliche Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27.BimSchV) vor. Zum Vergleich: in der Schweiz gelten wesentlich strengere Anforderungen.   Bei aller Rücksichtnahme auf die besondere Aufgabe der Krematorien, müssen auch diese Anlagen mit den geringstmöglichen Emissionen betrieben werden.   Hinsichtlich der Luftbelastung sind Dioxine, Furane und Quecksilber zu erwähnen.   Bezügliche der Dioxine und Furane haben experimentelle Messungen belegt, dass durch Einsatz einer Rauchgasreinigungstechnologie, die ausschließlich aus Staubabscheidevorrichtungen (z.B. Gewebefilter) bestehen, die Dioxin/Furan-Grenzwerte nach 27.BimSchV nicht sicher und langfristig eingehalten werden können. Krematorien müssen daher mit einem zusätzlichen Rauchgasreinigungsverfahren zur Begrenzung gasförmiger Dioxin/Furan-Emisssionen ausgerüstet werden. Allerdings entstehen dann bei den Filterstäuben grenzwertüberschreitende Beladungen. Für Krematorien liegen im Übrigen für kein Rauchgasreinigungsverfahren Langzeiterfahrungen vor.   Außerdem ist die sichere Einhaltung des Kohlenmonoxyd-Stundenmittelwertes von 50 mg pro Kubikmeter beim Betrieb von Krematorien nicht gewährleistet. Es können kurzfristig sehr hohe Kohlenmonoxyd-Konzentrationen auftreten. Grenzwertüberschreitungen sind nicht auszuschließen.   Zahnfüllungen aus Amalgam bestehen zu 40 bis 60 % aus Quecksilber. Einzelne Füllungen können 0,1 bis 0,2 gr Quecksilber enthalten. In einem Presseartikel von 1997 setzt der Spiegel den Quecksilber-Ausstoß eines größeren Krematoriums (14 Kilogramm) mit der Quecksilber-Abgabe im Abwasser des Chemiegiganten Bayer fast gleich.   Für Zahnersatz und Knochenimplantate werden Legierungen aus Cobalt-Chrom-Molybdän oder Chrom-Nickel-Molybdän verwendet. Die Schmelzpunkte dieser Legierungen liegen entweder unter oder über der Verbrennungstemperatur.   Emissionsgrenzwerte für Quecksilber und andere Schwermetalle sind deshalb unbedingt erforderlich. Diese Grenzwerte fehlen in der 27.BimSchV zur Feuerbestattung völlig. Neben Metallen finden auch Polymere als Knochenersatz Verwendung. Weil auch fluororganische Polymere (Teflon) und PVC verwendet werden, müssen Grenzwerte für Chlor- und Fluorwasserstoffe festgelegt werden, da auch diese Grenzwerte fehlen.


Heike Clemens
Schriftführerin Kreisgruppe Würzburg
Vorsitzende OG Heuchelhof/Rottenbauer

Lärmschutz an vorhandenen Straßen und Schienen muss Bürgerrecht werden und Vorrang vor neuem Straßenbau haben

15.09.2003

Diese Forderung unter den Alternativen zur Westumgehung wurde bei der Veranstaltung der BI und Kommunen gegen die Westumgehung und des Bundes Naturschutz am 10. 09. 2003 in Roßbrunn von den 300 Teilnehmenden mit großem Beifall unterstützt. 
Es geht sowohl um Beruhigung der Bereiche an Mittlerem Ring, Nordtangente, Wörthstraße, A3 u. a. als auch um den Vorrang der Lärmsanierung im Bestandsnetz vor dem Straßenneubau mit neuen Lärmopfern. Gesundheitsschutz und Lärmsanierung an Straßen und Schienen dürfen nicht länger Gnadenbrot mit lachhaften Beträgen von Bahn und Verkehrsministerium bleiben.   Daher ist eine Novellierung der Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BimSchGV) dringend notwendig:   Ein Rechtsanspruch auf Schutz vor Lärm und auf Einhaltung der Grenzwerte der VerkehrsLärmschutzVO im Bestandsnetz der Straßen und Schienenwege ist flächendeckend zu gewährleisten. Die Grenzwerte der 16. BImSchGV sind auf alle vorhandenen Verkehrswege (Straße und Schiene) anzuwenden - nicht nur auf Fälle des Neu- und Ausbaues ("wesentl. Erweiterung").   Warum sollen diejenigen, die seit Jahren und Jahrzehnten unter Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Verkehr leiden, schlechter behandelt werden als Betroffene von neuen Straßen, Spuren oder Bahnstrecken? Die Finanzierung des flächendeckenden Schutzes vor Verkehrslärm soll verursachergerecht aus Mitteln des Straßenbaues, einschließlich Maut, erfolgen. Die Finanzmilliarden des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) und der Straßen- und Schienenwegeausbaugesetze sind vorrangig zur Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen einzusetzen.   Die Berücksichtigung und Gewichtung von Lärm im bisherigen BVWP-Verfahren, in nachgeordneten Verfahren und im Städtebau ist mangelhaft. Es ist ein tiefgreifendes politisches Versagen, dass bisher viele Millionen Menschen unter Verkehrslärm leiden, ohne Abhilfe herbeiführen zu können. Das Verursacherprinzip wird zum Schaden der Gesundheit und Leistungsfähigkeit breiter Kreise der Bevölkerung verletzt.   Das BVWP-Projekt B 26 neu zeigt diese Fehlentwicklung deutlich auf: Es soll mit illusorischen Entlastungsversprechen durchgesetzt werden, gleichzeitig werden neue, massive Belastungen herbeigeführt. Die Fixierung auf das BVWP-Projekt versperrt den Blick auf alternative Lösungsstrategien, auf enorme, brachliegende Möglichkeiten des regionalen ÖPNV, bei Schiene und Wasserweg.   Wenn herkömmliche Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrswegen und Gebäuden nicht ausreichen, um Verkehrslärmgrenzwerte einzuhalten, muss die Straßenkapazität durch Rückbau den Anforderungen an Gesundheit und Lärmschutz für Anwohner angepasst werden (Umweltorientierte Kapazität von Straßen).   Die versammelten Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass alle MdBs - besonders die Rot-Grüne Mehrheit - NEIN zum neuen Fernstraßenausbaugesetz mit Bedarfsplan sagen, solange so unsinnige, umweltschädliche, teure, überflüssige Projekte wie die Westumgehung Würzburg (B 26 n kostet 400 Mio EUR ) enthalten sind und das Geld zur Lärmsanierung fehlt.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard NakeDipl.-Biol. Steffen Jodl
BN Würzburg Geschäftsführer
Kreisgruppe Würzburg

Westumgehung Würzburg: Illusionen, falschen Zahlen, Geldverschwendung und Zerstörung von Natur und Heimat

11.09.2003

Die geplante Autobahn-Westumgehung Würzburg (verharmlosend als B 26 neu bezeichnet) spaltet die Region Würzburg nicht nur räumlich sondern auch politisch. Pro und Contra gehen quer durch Parteien, Orte, Wirtschaft und Verbände. Das neue Straßenprojekt soll im Stil der 1960er Jahre von Lobby und Behörden in Bayern und Bund durchgesetzt werden.

Wir kritisieren die Politik, mit der dieser Autobahn-Dinosaurier durchgedrückt werden soll u.a. mit diesen Argumenten und Fragen:

  • Die Westumgehung ist überflüssig: der aktuelle Ausbau der A 3 und die A 7 nehmen den bis 2015 prognostizierten Verkehr - mit Thüringenautobahn A 71 – auf, ohne Westumgehung. Das ist die amtliche Planung und Aussage der Straßenbaubehörden.
  • Die Westumgehung ist für den absehbaren Kfz-Verkehr nicht nur unnötig, sondern zieht täglich zig-Tausende Kfz zusätzlich in die Region mit Ausstrahlung und neuer Verkehrsbelastung in einem breiten Band beiderseits der B 26 neu und entlang der Zufahrtsstrecken aus dem Main-Spessart-Raum und aus Würzburg.
  • Eine spürbare Entlastung der Werntalgemeinden ist nicht zu erwarten: Die Ergebinsse des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) machen dies deutlich: "für die Entlastung von Ortsdurchfahrten keine nennenswerten Effekte", sondern sogar "Zunahme der täglichen Verkehrsmenge" und Belastung innerorts.
  • Für die Raumwirksamkeit hat die Westumgehung gemäß BVWP "keine Bedeutung".
  • Tatsächlich erhält der Raum Lohr durch den geplanten vordringlichen Ausbau der Staatsstraße 2315 eine bessere Anbindung zur A3 als durch die Westumgehung. - Diese Planung wird in der BVWP-Bewertung vernachlässigt.
  • Die Stadt Würzburg wird an keiner Stelle spürbar entlastet. Die Machbarkeitsstudie prognostiziert nirgends im Stadtgebiet weniger Verkehr als heute! - Im Gegenteil: Für 70 Prozent des überregionalen Durchgangsverkehrs nach Süd-West ist der Umweg über die Westumgehung genauso lang wie übers Biebelrieder Kreuz und der Mittlere Ring genauso attraktiv (zudem wg. Maut billiger). - Wer verkehrsgeplagten Menschen Entlastung durch die Westumgehung verspricht, verbreitet Illusionen - bittere Enttäuschungen werden folgen. Gleichzeitig werden viele Menschen und Gemeinden neu hart belastet, Wohngebiete entwertet und die Stadt-Umland-Beziehungen nachhaltig gestört.
  • Die Westumgehung widerspricht der Verkehrspolitik des Bundes: "Ausbau vor Neubau".
  • Sie widerspricht fundamental dem Ziel Bayerns, endlich den Boden- und Landschaftsverbrauch zu stoppen. Über 200 ha Flächeninanspruchnahme, neue Schadstoffbelastung und 1000 Meter breite Lärmzonen mit regionsweiten Streueffekten sind ein Schlag ins Gesicht der Boden- und Klimaschutzpolitik. Die Suche nach Ruhe und Erholung wird durch das unsinnige Projekt im Großraum Würzburg noch mehr erschwert.
  • Die Verkehrsgrundlagen der Machbarkeitsstudie für die Westumgehung sind z.T. falsch: sie weichen bis zu 29 Prozent von der amtlichen Verkehrszählung 2000 auf Autobahnen ab.
  • Die Verkehrsprognose der Machbarkeitsstudie ist mit Ziel und Vorgehen des BVWP unvereinbar. Sie führt zu überhöhten Ergebnissen weil sie den 10 % höheren Verkehr des Sommerhalbjahres zugrunde legt (statt Jahresmittel), die Verteilung auf Straße, Schiene und Schiff und verbindliche Ziele des Klimaschutzes ignoriert. So soll der Untersuchungsraum bis 2015 21 % mehr Kfz-Verkehr erhalten statt der fachlich anzusetzenden 11 %. Solche enormen Ungereimtheiten dürfen nicht als Grundlage eines BVWP-Projektes mit massiven Umweltbelastungen dienen!
  • Das Umweltrisiko der Westumgehung ist "sehr hoch" (BVWP). Es gibt unter Umweltgesichtspunkten keinen "konfliktarmen Korridor" (Machbarkeitsstudie). Europarechtlich geschützte Flora-Fauna-Habitat-(FFH)Gebiete, Wasserschutzgebiete, Wälder, hochwertige Biotope und Erholungszonen werden durchschnitten oder neu belastet.Mehrere mögliche FFH-Gebiete wurden in den Umweltprüfungen nicht berücksichtigt, obwohl sie von der Westumgehung nachhaltig beeinträchtigt werden würden. Das kann Europarecht verletzen.

Ungereimtheiten über Ungereimtheiten:

  1. Wie kam die wundersame Erhöhung der Verkehrsstärke der Westumgehung im Prognosejahr 2015 von zunächst 14.200 Kfz/24h auf 36.000 im BVWP-Entwurf zustande? - Erlaubt die BVWP-Berechnung innerhalb weniger Monate den zauberhaften Zuwachs um 250 Prozent, um ein aussichtsloses Projekt in den Vordringlichen Bedarf zu hieven? - Was stimmt hier nicht?
  2. Warum wurde die Analyse des Güterverkehrs, die Gutachter Prof. Kurzak forderte, im Rahmen der Machbarkeitsstudie unterlassen (zu drei Viertel vom Bund finanziert)? Viele Menschen leiden unter LKW-Lärm; im Großraum Würzburg liegen massenhaft Möglichkeiten des Schienen- und Schiffsverkehrs brach. Warum verstärkt der Bund dennoch durch die Westumgehung Anreize zum Gütertransport auf der Straße?
  3. Warum wurde für das sehr umweltschädliche Projekt der "besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag" mit Prüfung von Alternativen (BVWP-Entwurf) gegen den Rat von Fachleuten kurz vor Kabinettsbeschluss - hinter den Kulissen ohne Beteiligung der Umweltverbände - wieder aufgehoben?

    Dipl.-Biol. Steffen Jodl
    Geschäftsführer
    Kreisgruppe Würzburg

    Lärmschutz und Waldschutz

    19.02.2003

      Der geplante 6-purige Ausbau der Autobahn A3 bei Würzburg-Kist mit zusätzlich zwei 2-spurigen Einfädelfahrbahnen - insgesamt 10 Fahrstreifen - um den Knoten A3 / A81 bis Anschluss WÜ-Kist ist ein Rückfall in die 60er Jahre. Die Verkehrsplanung des Bundes ignoriert die Magnetwirkung auf den nahen und weiträumigen Kfz-Verkehr durch die geplante Kapazitätserweiterung an der A3 bei Kist. Opfer dieser einseitigen Politik sind Menschen in ihrem Wohnbereich, Gemeinden in ihrer Entwicklung und Natur und Landschaft.
    Die Empörung in Kist, Eisingen und anderer Lärmbetroffener ist mehr als berechtigt. Während Bund und Land immer mehr Geld in verkehrserzeugenden Straßenbau lenken und aus künftiger LKW-Maut einplanen, wird das Grundrecht auf Gesundheit und Wohlbefinden durch viel zu hohe Lärmgrenzwerte verweigert - 59/49 dB(A) in Wohngebieten, statt gesundheitlich nötiger Grenzen: 50/35 dB(A). Einhausung oder Troglage werden aus Kostengründen abgewehrt. Die Nutzen-Kosten-Berechnung folgt einseitigen Bewertungen für mehr Verkehr und zum Nachteil von Umweltschutz. Einwohner von Kist sollen akustisch eingebunkert, ihre Gärten, Grundstücke, Balkons und Terrassen entwertet werden.   Der vorgestellte A3-Ausbau bei Würzburg ignoriert den gesetzlich geschützten Bannwald im Verdichtungsraum Würzburg. Stadt und Landkreis Würzburg sind die waldärmsten Gebiete Bayerns (14 bzw. 21 %; Bayern 34 % der Fläche). Das Autobahndreieck Würzburg-West (A81/A3) liegt im Bannwald. Ebenso die A3 direkt östlich ab Anschlussstelle Kist bis kurz vor AS Heidingsfeld.   Der 10-spurige Regionalknoten A3/A81 Würzburg-Kist ist weder zukunfts-fähig noch umwelt- und bürgerschonend. Er soll mit weiteren Straßen-planungen um Würzburg etwa 90.000 Kfz/Tag mehr in die Region ziehen als ohne diese Maßnahmen bis 2015 prognostiziert sind (siehe Machbarkeits-studie 2001). Der BN protestiert gegen diese Kapazitätserweiterung der Autobahn bei Würzburg, weil sie die Verkehrs- und Umweltprobleme anheizt, statt ihnen entgegenzutreten.   Der A3-Ausbau widerspricht dem Raumordnungsgesetz (ROG), das für Bundesbehörden verbindlich ist: § 2 Abs. 2 Nr. 12 verlangt u.a.: "Vor allem in verkehrlich hochbelasteten Räumen und Korridoren sind die Voraussetzungen zur Verlagerung von Verkehr auf umweltverträgliche Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße zu verbessern." Der Raum Würzburg gehört zu den "hochbelasteten Räumen und Korridoren". Der Main hat ohne Ausbau über 100 Prozent freie Kapazität. Die Schiene hat hier ein ideal dichtes Netz.

    Der Bund Naturschutz fordert :

    • Vorrang von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Verkehrswegen des Bundes vor millionenschwerem neuem Straßenausbau im Raum Würzburg. Kist, Eisingen, Heidingsfeld, Heuchelhof, Theilheim. Helmstadt und andere Lärmopfer müssen zuerst umfassend und wirksam flächendeckend beruhigt werden, bevor Geld in weiteren Straßenbau fließt.
    • Bedarfsgerechte Verbesserung des ÖPNV und effizienter Kfz-Verkehr mit entsprechender Umlenkung der Finanzmittel auch aus der LKW-Maut, zur Entlastung der Fernstraßen vom Fremdverkehr regionaler Pendler-Ströme. So werden Straßen-Ausbauprojekte überflüssig.
    • Aufgabe rückwärtsgewandter und kostenspieliger Straßenbauprogramme. Sie verletzen das Raumordnungsgesetz, die Klimakonventionen von Rio und Kyoto, die Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, die Ziele ressourcensparender, verkehrsträgerübergreifender Verkehrsplanung und die Einsparbe-mühungen der öffentlichen Kassen. Hier ist vor allem beim Bundesverkehrs-minister Stolpe, Finanzminister Eichel, der Autobahndirektion Nordbayern und der Bayerischen Staatsregierung ein Umdenken erforderlich.

      Der 10-spurige Knoten A3/A81 bei WÜ-Kist verspricht keinen ökologischen und gesamtwirtschaftlichen Nutzen. Er ist ein kostspieliger Dinosaurier aus alter Zeit: Er fördert den Kfz-Verkehr gegen Ziele der zukunftsfähigen Entwicklung. Los-Angeles-Knoten müssen nicht bei Würzburg sein.

    Karin Miethaner-Vent
    1. Vorsitzende
    Kreisgruppe Würzburg

    Skandalöse Rodung im Landschaftsschutzgebiet in Röttingen

    18.02.2003

    Bauleitplanung wird ausgehebelt

    Bund Naturschutz warnt vor Zerstörung wertvoller Lebensräume
      Die Stadt Röttingen plant eine "Ortsumgehung" durch das Landschaftsschutzgebiet "Täler der Tauber, Gollach, Steinach und umgebende Wälder". Ende 2002 wurden die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger am Planungsverfahren beteiligt. Eine Behandlung der Einwendungen findet heute, am 18.02.2003, durch die Stadträte der Stadt Röttingen statt. Hierbei werden auch die Stellungnahmen von Bund Naturschutz - der die Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt hat – sowie anderer Behörden und der Bürgerinnen und Bürger behandelt.
      Wie wir heute erfahren haben, wurde schon am 14.02.2003, also vor der Behandlung der Einwendungen, Rodungen auf der geplanten Trasse, mitten im Landschaftsschutzgebiet durchgeführt.
      Skandalös ist nicht nur die Tatsache, dass nach zahlreichen Verkleinerungen des Landschaftsschutzgebietes im Jahr 2000, nun schon wieder Eingriffe in diesem Gebiet stattfinden, sondern dass dies sogar vor der Behandlung der Einwendungen durch die gewählten Stadträte im Rahmen des gesetzlichen Bauleitverfahrens geschieht. Das gesamte Verfahren wird damit zur Farce, das Bauleitverfahren auf unglaubliche Art und Weise ausgehebelt.
      Der Bund Naturschutz hofft sehr, dass diese Rodung und die damit verbundene Untergrabung des Bauleitverfahrens nicht vom Landratsamt Würzburg genehmigt war und entsprechende Schritte eingeleitet werden.

    Dipl.-Biol. Steffen Jodl
    Geschäftsführer