2. ergänzende Stellungnahme auf der Grundlage des Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit hinsichtlich des 3. Bewirtschaftungszeitraums (2020 bis 2027) zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Würzburg, 08.06.2021
Stellungnahme zur Verbesserung der Gewässersituation in und um Würzburg, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhalten Sie unsere Stellungnahme zu o. g. Verfahren. Die Stellungnahme wurde unter Mitwirkung der Initiative „Wasser am Limit“ erstellt:
Seit Einführung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 sind über 20 Jahre vergangen und der Zustand der Gewässer hat sich nach unseren Beobachtungen eher verschlechtert als verbessert.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung zum Klimaschutzgesetz ausgeführt, dass „…der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art. 20a GG die Notwendigkeit einschließt, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.“ Zum Thema Treibhausgasminderungslast führt das oberste deutsche Gericht ferner aus: „Das Risiko gravierender Belastungen ist jedoch hoch und kann mit den künftig betroffenen Freiheitsgrundrechten nur in Einklang gebracht werden, wenn dies mit Vorkehrungen zur grundrechtsschonenden Bewältigung der nach 2030 drohenden Reduktionslast verbunden ist. Das verlangt auch, den Übergang zur Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten.“
Mit der gestiegenen Treibhausgasemission verbunden ist die konstante Erderwärmung, die man seit einigen Jahren als Klimakrise bezeichnet. Und damit einher geht unser unterfränkisches Problem der zunehmenden Trockenheit. Derzeit ist zu beobachten, dass unter den großen „Wasserverbrauchern“ (Winzer, Landwirte etc.) ein geradezu an Hysterie grenzendes Bedürfnis ausgebrochen ist, sich Wasser zu Bewässerungszwecken für die Zukunft zu sichern. Dazu kommen weitere, die bislang noch nicht bewässern. Das birgt die Gefahr einer gegenläufigen Entwicklung: anstatt über Wassereinsparung nachzudenken, wird der Weg zu mehr Wasserverbrauch bereitet. Aufgabe von Gesetzgebung und Verwaltung muss daher sein, dass es zukünftig zu einem vernünftigen und geregelten Wasserverbrauch kommt.
Genau diese Aufgabe lesen wir für den Bereich Wasserhaushalt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Das Gericht hat ferner bemängelt, dass das von der Regierung erlassene Klimaschutzgesetz nicht konkret genug ist und sich damit keine konkreten Handlungsanweisungen für die Verwaltung ergeben. Es führt dazu aus: “Konkret erforderlich ist, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die notwendigen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln. […] Maßnahmen müssen differenziert festgelegt werden.“
Das Ergebnis nach 20 Jahren WRRL ist ernüchternd: Grundwasserkörper haben sich in Unterfranken hinsichtlich Quantität und Qualität eher verschlechtert. Die Einschätzung des LfU bzgl. der Verbesserung ergibt, dass sich bei fast allen Oberflächengewässern der gute ökologische und chemische Zustand in qualitativer und quantitativer Hinsicht bis 2027 nicht erreichen lässt.
Wir können nicht mehr darauf warten, bis der Gesetzgeber „ein differenziertes Gesetz erlässt, das ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermittelt“. Wir müssen den Handlungsauftrag des obersten deutschen Gerichtes jetzt umsetzen, damit die natürliche Lebensgrundlage Wasser nicht „um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren“ muss.
Für die Verbesserung der Gewässersituation in und um Würzburg muss daher folgendes konkret angegangen werden:
Wir haben die einzelnen Themengebiete an Vorgaben orientiert, die wir aus den unten genannten Dokumenten fast wortgleich übernommen haben. Auf Grundlage dieser Texte führen wir Beispiele aus unserer Region an, bei denen wir konkreten Verbesserungsbedarf sehen. Damit die Beispiele nicht aus dem Sachzusammenhang genommen werden, haben wir entschieden, sie auch in unserer Stellungnahme zu belassen. Da es sich um keine wissenschaftliche Arbeit handelt, werden die Textstellen nicht in der vorgeschriebenen Form zitiert. Wir bitten dies zu entschuldigen. Die einleitenden Texte wurden aus folgenden Dokumenten bezogen:
- Kopiert aus den Informationen der FGG-Rhein:
Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung (2. Anhörung vom 22.12.2019 bis 22.06.2020)
- LfU Bayern:
Flüsse, Seen und Grundwasser in Bayern – Gewässer auf dem Weg zum guten Zustand
- Klima-Heft 21: Entwicklung von Bodenwasserhaushalt und Grundwasserneubildung in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen (1951-2015)
Die konkreten Beispiele, deren Umsetzung wir für notwendig erachten, haben wir in zwei verschiedenen Farben verfasst: Fettgeschrieben sind diejenigen, die wir bereits vergangenes Jahr bei der Regierung von Unterfranken eingebracht haben. Kursiv geschrieben sind diejenigen, die neu dazugekommen sind. Letztere sind insbesondere der Tatsache geschuldet, dass sich unser Kreis um weitere Akteure aus dem Landkreis Würzburg erweitert hat und es im letzten Jahr zu weiteren wasserrechtlich beachtenswerten Entwicklungen in und um Würzburg gekommen ist.
Folgende Themengebiete und Beispiele/Beispieleaus unserer Region müssen unseres Erachtens zur Umsetzung der WRRL für die 3. Phase realisiert werden:
- Verbesserung der Gewässerstruktur/des Gewässerhaushalts*
Ziel ist es die Artenvielfalt zu fördern indem eine für das Gebiet charakteristischen Lebensgemeinschaft für Pflanzen und Tiere erhalten bzw. entwickelt wird. Bäche und Flüsse müssen ihre natürliche Form wiedererlangen können. Das kann bspw. ermöglicht werden durch:
- Verzahnung von Fluss und Aue
- Unterschiedliche Strömungsgeschwindigkeiten im Bach/Fluss
- Verschiedene Uferausprägungen
- Mäandermöglichkeiten für Bach/Fluss
- Renaturierung von verrohrten Bächen/Flüssen
- Biotope erhalten und sichern
- Rücknahme des hydraulischen Stresses
- Ausreichende Mindestabflüsse bei Wasserentnahmen zum Zwecke der Bewässerung (auch um den Grundwasserpegel stabil zu halten)
- Trockenlegung von Auen rückgängig machen
- Keine Abtrennung eines Flussnebenarms zum Hauptarm
- Ausreichende Wasserführung in quantitativer Hinsicht ermöglichen; Entgegenwirken von trockenfallenden Bächen.
- Ausreichende Mindestabflüsse bei Wasserentnahmen zum Zwecke der Bewässerung (auch um den Grundwasserpegel stabil zu halten)
- Verbot der Beseitigung von Biberdämmen ohne Ausnahmen
Beispiele:
- Die Ansiedlung des Bibers in Estenfeld und Lengfeld. (Negativbeispiel ist seine Vertreibung, Dämme werden z. T. ganz entfernt, Wasserrückhaltung zerstört).
- Die Ansiedlung des Bibers in Lengfeld am Auwald muss beispielsweise dadurch gefördert werden, dass Umleitungsrinnen an besonders hohen Biberdämmen geschaffen werden, um die Durchgängigkeit der Kürnach zu gewährleisten. Damit wird auch einer Verschlammung und Verlandung des Bachbettes entgegengewirkt.
- Erhalt des Biotops in Lengfeld an der Kürnach zwischen Fußballplatz und der Tennisanlage. Damit das Biotop in einem guten Zustand erhalten bleibt, müssen jährlich Pflegemaßnahmen durchgeführt werden.
- Entrümpelung der Ablagefläche am Biotop am Seepfad beim Reitstall Mitnacht in Lengfeld (der Brand, der bisher als Begründung angeführt wurde, ist nun schon einige Jahre her).
- Gewässerentwicklungspläne, die die Renaturierung begradigter Fluss- und Bachläufe zum Ziel haben, sind von den Gemeinden einzufordern. Außerdem: deren Umsetzung. Damit dies bis 2027 erfolgt, sind Fristsetzungen für die einzelnen Phasen unumgänglich.
- Zwischen Giebelstadt und Kirchheim müssen Dreibrunnenbach, Langenwiesenbach und Dammbach in ihre naturnahen Formen zurückgeführt werden.
- In Lengfeld gilt dies für den Riedbach.
- Der Bachlauf der Kürnach (Mutterbach) verläuft normalerweise oberhalb der Tennisanlage und ist über die Jahre immer mehr verlandet. Hier sollte dafür gesorgt werden, dass Wasser wieder im ursprünglichen Bachbett läuft.
- Verrohrungen von Würzburgs Bächen sind rückgängig zu machen:
dies gilt z. B. für die Pleichach. Insbesondere zwischen der Bahnstrecke und dem Real-Markt in der Nürnbergerstraße sowie vom Stadtteil Lindleinsmühle ab Frankenstraße bis zum Europastern und im Stadtteil Versbach ab dem Parkplatz Pleichachtalhalle bis zur Kreuzung Steigstraße/Versbacher Straße.
- Zu prüfen ist auch der gesamte Verlauf der Kürnach: in Estenfeld ist zu prüfen, ob die Kürnach in den Außenbereich verlegt werden kann. Im Bereich des Faulenbergareals in Würzburg ist die Renaturierung der Kürnach einzuplanen (hier ist eine Folgenutzung geplant).
Eine Rücknahme der Verrohrung der Kürnach entlang des Brose-Geländes ist zu prüfen.
- Immer mehr Bäche fallen in Würzburg und Umgebung trocken. Unmittelbar nach der Stadtgrenze Würzburg-Stadtteil Versbach zweigt der Mühlengraben der Schäfermühle in die Pleichach ab (Stromerzeugung). Insbesondere in den Sommermonaten ist dafür zu sorgen, dass im Graben genügend Restwasser verbleibt.
- Die Genehmigung zur „Wiederbelebung“ eines alten Steinbruchs mit dem Zweck des Abbaus von Muschelkalk auf der Gemarkung Randersacker/Lindlbach ist abzulehnen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die in der Nähe befindliche „Lützelquelle“ infolge des Abbaus versiegt. Ferner muss ausgeschlossen sein, dass der sich in Richtung Autobahn befindende Schutzwald (Biotop) austrocknet.
- Kurz vor der Stadtgrenze befindet sich in Rimpar zu linker Hand ein trocken liegender Teich, der früher vom Wasser der Pleichach gespeist wurde. Es ist zu prüfen, ob der Zu- und Ablauf wiederbelebt werden kann.
- Der Mühlengraben an der Herrnmühle in Versbach ist seit Jahren verschüttet. Da die Mühle nicht mehr genutzt wird, kann das Restbauwerk seines Wehrs, das als Querbauwerk über die Pleichach führt, beseitigt werden.
- Auch für die Pleichach als Gewässer 2. Ordnung ist ein Gewässerentwicklungsplan vom Wasserwirtschaftsamt zu erstellen und umzusetzen. Dabei müssen südlich der Herrnmühle bis Nähe Pleichachtalhalle die aufgegebenen Schrebergärten genutzt werden, um den Bach zu renaturieren und Zugänge zum Bach zu schaffen. Weiterhin ist zu prüfen, ob ungenehmigte motorbetriebene Wasserentnahme-Einrichtungen vorhanden sind. Ihre Nutzung ist zu untersagen.
- Zwischen der Einmündung Brunnfloßgasse und der Einmündung Bonhoefferstraße läuft die Pleichach in mehreren Metern Tiefe zwischen Spundwänden. Des Weiteren befinden sich Stufen im Bach. Es ist zu prüfen, ob aufgrund der Straßenbreite in der St.-Rochus-Straße eine Renaturierung und Zugänglichmachen des Baches möglich ist. Die Stufen sind abzubauen und mit natürlichem Substrat zu verfüllen.
- Zwischen der Einmündung Bonhoefferstraße und dem Zusammenfluss mit der Kürnach läuft die Pleichach meist in einem mehrere Meter tiefen Einschnitt. Das Bachbett ist befestigt; ab dem Hochhaus in der Lindleinsmühle sogar betoniert. Es sind in diesem Bereich Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen; in erster Linie das Betonbett abzubrechen. Eine im Bereich der ehemaligen Straubmühle bestehende Stufe ist abzureißen.
- Der Bach „Brunnfloß“ tritt unterhalb der Gemeindeverbindungsstraße Estenfeld-Maidbronn zutage. Er fließt durch einen Teich, diverse Fischteiche und den geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) „Am Ried“. Es ist zu prüfen, ob der natürliche Ursprung des Baches noch gegeben ist.
- Ab der Einmündung Michael-Brand-Straße verläuft der Brunnfloß in einem Graben hinter den Häusern der Estenfelder Straße. Hier müssen angrenzende landwirtschaftliche Flächen angekauft werden, um dem Bach eine mäandernde Struktur verleihen zu können.
- Die Verrohrung des Brunnfloß zwischen der Endhaltestelle der Linie 12 (Brunnenstraße) und der Mündung in die Pleichach muss zumindest abschnittsweise zurückgebaut werden.
- Bei den Aussiedlerhöfen in der Estenfelder Straße entspringt ein weiterer Bach, der unterhalb des Rochusplatzes in den Brunnfloß mündet. Zu prüfen ist, ob es sich dabei um einen natürlichen Bach oder einen Entwässerungsgraben handelt. In erstem Falle ist zu ermitteln, aus welcher Quelle sich der Bach speist. Eine natürliche Quelle wäre entsprechend zu schützen.
- Der Eselsbach entspringt zwischen der gleichnamigen Straße und der Hessenstraße. Er fließt durch die Privatgärten der Straße „Am Eselsbach“. Es ist zu prüfen, warum die Quelle nur sehr wenig schüttet und im Sommer teilweise fast trockenfällt; insbesondere ist zu prüfen, ob künstliche Veränderungen im Bereich oberhalb der Privatgärten vorliegen, die gegebenenfalls rückgängig gemacht werden können.
- Der Eselsbach ist ab der Mittleren Heerbergstraße verrohrt. Eine Renaturierung muss hier durchgeführt werden.
2. Verbesserung der Durchgängigkeit der Fließgewässer
Ziel ist es, eine Durchwanderbarkeit für Fische und andere Tiere, die im Wasser leben, zu schaffen; auch fluss/bachaufwärts. Als Negativbeispiele werden Wehre, Abstürze und Wasserkraftanlagen genannt).
Beispiele:
- Rückbau der zwei Abstürze der Pleichach in der Verrohrung zwischen Würzburger Bahnhof und Heizkraftwerk.
- Rückbau des Absturzes der Kürnach vor dem Gelände des „Kinderlands“ in Lengfeld.
- Rückbau des Absturzes der Kürnach in Estenfeld ca. 100 m unterhalb der Kleintierzuchtanlage.
- Rückbau des Absturzes unter dem Marktbrückle in Würzburg-Heidingsfeld, der die Verbindung vom Heigels-/Zwischengemäuerbach zum Main verhindert.
- Rückbau des Absturzes Klingenbach an der Mündung zum Heigelsbach/Zwischengemäuerbach.
- Einbau von Sohlschwellen, Strömungslenkern und Störsteinen an sämtlichen oben genannten Bächen.
- Ungefähr 400 m östlich der Pleichachtalhalle zweigt vom ursprünglichen Bachlauf der Pleichach ein künstlich geschaffenes Bachbett ab. Das künstlich geschaffene Bachbett fließt nördlich der Halle und mündet in die oben genannte Verrohrung, entlang der Versbacher Straße. Das ursprüngliche Bachbett verläuft südlich der Halle und endet am selben Punkt in der Verrohrung wie das künstliche; unter der Einfahrt zum Parkplatz der Pleichachtalhalle. Das ursprüngliche Bachbett führt wesentlich weniger Wasser als das künstliche, weil an letzterem ein kleiner Staudamm installiert wurde, über den ein Absturz führt. Dieser ist zurückzubauen und eine Aufstiegsmöglichkeit für Fische zu schaffen, so dass beide Bachläufe gleich viel Wasser führen können.
3. Verringerung der Nährstoffeinträge (Stickstoff- und Phosphorverbindungen) und der Schadstoffeinträge (Metalle/Quecksilber, Arsen, Pflanzenschutzmittel etc.)
Ziel ist es, den chemischen Zustand zu verbessern. Die Nährstoff- und Schadstoffeinträge erfolgen vor allem aus dem kommunalen Abwasser und durch Einträge aus der Landwirtschaft. Dies erfolgt vor allem:
- aus Drainagen aus landwirtschaftlich genutzten Gebieten
- durch Nitrateinträge
- durch Auswaschung von Düngemitteln (Stickstoff, Phosphor) aus landwirtschaftlich genutzten Flächen, die zu nah am Fluss/Bach liegen.
- aus kommunalen Abwasseranlagen/Kläranlagen
- aus industriellen Direkteinleitungen
Beispiele:
- Rückbau der beiden Regenüberläufe in der Verrohrung der Pleichach zwischen Bahnhof und Heizkraftwerk.
- Rückbau der Kanalentlastung (RÜ) an der Frankenstraße (gegenüber Daxbaude), da dort bereits bei geringen Niederschlagsmengen das Schmutz Regenwassergemisch (Mischwasser) aus der Kanalisation in die Pleichach eingeleitet wird.
- Überprüfung des Generalentwässerungsplans und dessen Fortschreibung aufgrund der fortgeschrittenen Flächenversiegelung.
- Überprüfung der Regenüberlaufbecken und Ertüchtigung nach dem neuesten Stand der Technik (reicht die Kapazität? Sind die Drosseln richtig justiert?).
- Sind die Regenüberlaufbecken mit Selbstreinigungseinrichtungen ausgestattet? Enthalten die Regenüberlaufbecken Messeinrichtungen, die Häufigkeit und Dauer von Einstau- und Entlastungsereignissen sowie das übergelaufene Mischwasservolumen messen? Enthalten die Regenüberlaufbecken Warnsysteme?
- Zusätzlich ist einmal in fünf Jahren die Einstellung des Drosselabflusses zu überprüfen und das Ergebnis dem tatsächlichen Anschlussgrad im Einzugsgebiet gegenüber zu stellen.
- Überprüfung sämtlicher Genehmigungen bzgl. der Einleitungen aus den kommunalen Regenüberlaufbecken hinsichtlich der Auflagen und ihrer technischen Einrichtungen.
- Überprüfung der Mischkanalsituation; insbesondere dort wo Kanalerneuerungsmaßnahmen anstehen. Ob eine Erneuerung hin zum Trennsystem technisch möglich ist.
- Flächenentsiegelungsmaßnahmen und Vermeidung von neuen Flächenversiegelungen (z.B. keine neue Wohnbebauung in Versbach und Lengfeld; insbesondere kein Neubau des Kickers-Stadions auf der grünen Wiese).
- Bei „unumgänglicher“ Neuflächenversiegelung müssen Vorortversickerungen und Zisternen geschaffen werden (Versickerung vor Abfluss!)
- Negativbeispiele: Seniorenwohnanlage in Estenfeld wurde ufernah an die Kürnach gebaut; Neubaugebiet Sandäcker (14ha) in Veitshöchheim wurde ohne Trennkanalisation erstellt und keinerlei Bewirtschaftung des Niederschlagswassers vor Ort eingeplant.
- Keine Flächenversiegelung in Heidingsfeld am Main auf dem ehemaligen Bayla-Gelände; insbesondere keine Wohnmobil-Stellplätze und PKW-Parkplätze.
- Es ist zu prüfen, ob Straßenzüge „ungefiltert“ direkt in die Pleichach entwässern: beispielsweise zwischen der Pleichachtalhalle und der Einmündung Brunnfloßgasse, ferner: die Verbindungsstraße (parallel zur B19) zwischen IKEA und dem Maidbronner Ohr und: die Parkplätze vor IKEA.
- Es ist zu prüfen, ob Nährstoffeinträge aus Fischteichen den Bächen schadet: z.B. der Kürnach am östlichen Rand von Lengfeld oder dem Brunnfloß und dem Feuchtbiotop „Am Ried“ in Versbach.
- Bei den Aussiedlerhöfen in der Estenfelder Straße in Versbach entspringt ein weiterer Bach, der unterhalb des Rochusplatzes in den Brunnfloß mündet. Zu prüfen ist, ob es sich dabei um einen natürlichen Bach oder einen Entwässerungsgraben handelt. Im zweiten Falle, wäre zu prüfen, ob eine Genehmigung vorliegt und ob der Wassereintrag für den Brunnfloß unschädlich ist.
- Es ist zu prüfen, ob Medikamentenrückstände dadurch weniger in die Bäche gelangen, indem bei den Kliniken eine Vorkläreinrichtung errichtet wird (Verursacherprinzip).
Der Umweltminister hat Förderhilfen für die Einführung der 4. Klärstufe in Bayerischen Klärwerken angekündigt. Dabei müssen auch kleinere Kläranlagen an Oberläufen kleinerer Bäche berücksichtigt werden. Insbesondere wenn ein Neubau ansteht. (z.B. Zweckverband Abwasserbeseitigung Ahlbachgruppe).
4. Verbesserung des mengenmäßigen Zustands der Fließgewässer
Bei der Umstellung vom Misch- in Trennkanalsystem darf das Regenwasser anschließend nicht in den Mischkanal eingeleitet werden. Dies scheint jedoch in Würzburg und Umgebung stellenweise der Fall zu sein.
5. Verringerung der Wärmebelastungen
Ziel ist es den Sauerstoffgehalt des Wassers zu verbessern. Wärmebelastungen erfolgen v.a. durch Einleitungen aus Kraftwerken.
6. Guter mengenmäßiger Zustand des Grundwassers
Zum guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung.
Aufgrund der klimatischen Veränderungen hatten wir vor allem in den vergangen 5 Jahren extreme Trockenjahre; d.h. lange Hitzeperioden und wenig Niederschläge. Auch im letzten Winterhalbjahr wurde nur 60 % der erforderlichen Grundwassermenge erreicht. Die Genehmigungen zur Grundwasserentnahme erfolgen auf der Grundlage der Grundwasserneubildungsraten aus den Jahren 1981 bis 2010. Hier muss nachjustiert werden. Die Klimakrise hat insbesondere in den letzten 5 Jahren deutlich negative Veränderungen für die Grundwasserneubildung gebracht: die Niederschlagsmenge ging zurück, die Durchschnittstemperatur ist angestiegen und damit die Verdunstungsrate.
Die Regierung von Unterfranken bestätigte bei einer Veranstaltung im Naturfreundehaus in Schweinfurt am 29.02.2020, dass es seit 17 Jahren in der Region keine Überschüsse mehr bei der Grundwasserneubildung gegeben hat. Dennoch: Alleine im Landkreis Würzburg werden jährlich mindestens 650.000 Kubikmeter Grundwasser – zum Teil in Überkopfbewässerung – auf den Kulturflächen ausgebracht. Im Zeitraum 2016 bis 2019 gab es Neugenehmigungen und Erhöhungen von Wasserentnahmen in Höhe von 12.213 m3 jährlich (Landtagsanfrage Halbleib/SPD vom 20.09.2019). Zum Teil wurde auch illegal Wasser entnommen (Überschreitung genehmigter Wasserentnahmen). Alleine in der Bergtheimer Mulde waren es zwischen 2015 und 2018 rund 56.000 m3 Grundwasser (Landtagsanfrage Halbleib/SPD vom 20.09.2019).
Genehmigungen müssen übergeprüft und auf der Grundlage der Grundwasserneubildungsrate mit Schwerpunkt aus den Jahren 2014 bis 2019 neu bewertet und berechnet werden. Bestehende Genehmigungen müssen zurückgenommen und neu erteilt werden, mit entsprechend geringeren Entnahmerechten. Neugenehmigungen müssen auf der Grundlage der Grundwasserneubildungsrate der letzten 5 Jahre erfolgen.
Dementsprechend muss die Landwirtschaft ihre Bewässerungskonzepte den klimatischen Bedingungen anpassen/optimieren.
- Dies gilt insbesondere für die landwirtschaftlich genutzten Wasserentnahmestellen in der sogenannten Bergtheimer Mulde.
- Die Verlängerungen der wasserrechtlichen Genehmigungen zur Grundwasserentnahme in der Bergtheimer Mulde sind zu versagen, solange nicht die Ergebnisse der sogenannten Landschaftswasserhaushaltmodells vorliegen, das federführend vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg erstellt wird und dessen Ergebnisse lt. Aussagen des WWA Aschaffenburg erst Ende 2021 vorliegen werden.
- Grundwassernutzungen für einen Gemüseanbau mit stark wasserverbrauchenden Pflanzen, mit Überkopfberegnung und ohne Fruchtfolge muss beendet werden. Den Landwirten muss dazu eine Beratung bei der Umstellung angeboten anstatt für eine Übergangszeit auf die Nutzung des Mainwassers zu setzen. dasselbe gilt auch für den Weinbau
Die Grundwasserentnahme ist zu bepreisen („Wassercent“, bzw. Wasserentnahmeabgabe), auch für die Landwirtschaft. Nur so wird sparsamer Umgang mit Wasser (z. B. Aufarbeitung und Mehrfachverwendung bei der Karottenwäsche) belohnt.
Die Grundwasserentnahme ist durch unabhängige Stellen zu kontrollieren und zu dokumentieren. Die aktuelle Praxis reicht nicht aus:
"Für die Wasserentnahme ist eine Eigenüberwachung durch den Betreiber erforderlich. Diese ist im Bescheid festgelegt und umfasst in der Regel eine regelmäßige Berichtspflicht. Darüber hinaus erfolgt eine amtliche Überwachung durch die technische Gewässeraufsicht gemäß Art. 58 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) stichprobenartig, objektbezogen und nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Fall der Grundwasserentnahmen werden insbesondere bei bedeutenden Entnahmen zur Bewässerung (größer 5.000 m³ pro Jahr) regelmäßig, teilweise bis zu monatlich in der Bewässerungssaison Kontrollen vor Ort durchgeführt. Eine zentrale Datenbank zur Erfassung der Kontrollen wird nicht geführt. (Landtagsanfrage Halbleib/SPD vom 20.09.2019)"
Anträge zu Grundwasserentnahmen für die Wäsche gebrochener Steinfraktionen oder andere Prozesse, die nicht der Ernährung oder Trinkwasserversorgung der Bevölkerung dienen, sind abzulehnen.
- Wie dies beim Steinbruch in Thüngersheim erfolgte.
Regenwasser muss grundsätzlich vor Ort bleiben. Dazu gehört bei der Konzeptionierung des Kanalsystems, dass Regenwasser nicht in Kanäle eingeleitet wird, sondern vor Ort Versickerungsmöglichkeiten geschaffen werden (Niederschlagswasserbewirtschaftung). Das Wasserhaushaltsgesetz ist konsequent umzusetzen.
Sollte der derzeit zur Diskussion stehende neue Steinbruch in Lindelbach einen Eingriff in das Grundwasserstockwerk im Keuper in Richtung Westheim zur Folge haben, ist eine Genehmigung zu versagen.
7. Guter chemischer Zustand des Grundwassers
Nach der Vorgabe der WRRL wird der chemische Zustand des Grundwassers in gut oder schlecht eingeteilt. Dies wird anhand von Schwellenwerten für Nitrat, Pflanzenschutzmitteln und anderen umweltgefährdenden Stoffen beurteilt.
Laut der Analyse des Bewirtschaftungsplans für die 2. Periode zur Umsetzung der WRRL (2016 bis 2021) durch das Bayerische Landesamt für Umwelt ist nur ca. 1/3 der Grundwasserkörper in schlechtem Zustand. Dazu gehört die Region zwischen Würzburg und Schweinfurt. Laut Aussage des Wasserwirtschaftsamtes Würzburg/Aschaffenburg sind 15 von 45 Grundwasserkörper in Unterfranken in einem schlechten Zustand. Daher besteht bei uns akuter Handlungsbedarf.
Der Eintrag von Nitrat und Pflanzenschutzmitteln erfolgt weit überwiegend aus der Landwirtschaft. Die Einhaltung der Vorgaben aus der DüV steht bei uns deshalb nicht zur Disposition. Sie müssen jetzt schon eingehalten werden und nicht erst ab 2021.
8. Gefährdung des Grundwassers durch Altlasten
Altlasten stellen Gefahren für Mensch und Umwelt, und hierbei insbesondere für das Grundwasser dar.
Im bayerischen Altlastenkataster sind heute über 17 500 Flächen verzeichnet, die unter Altlastverdacht stehen oder nachgewiesene Altlasten sind. Es sind etwa 5 800 ehemalige Industrie- und Gewerbeflächen sowie rund 11 700 Altablagerungen, darunter häufig ehemalige kommunale Müllkippen.
Altlasten, die vor allem das Trinkwasser und die Umwelt besonders gefährden könnten, müssen unter Aufsicht der Fachbehörden vorrangig saniert werden.
- Die ehemaligen kommunalen Müllkippen sind zu listen, zu überprüfen und entsprechend zu sanieren.
9. Gefährdung durch Rohstoffabbau
Beim Abbau von Rohstoffen (z. B. Kies, Natursteine, Gips) werden schützende Deckschichten teilweise oder ganz entfernt und manchmal sogar das Grundwasser freigelegt. Das kann sowohl während des Abbaus als auch durch die anschließende Nutzung des Geländes zu Belastungen des Grundwassers führen oder zumindest seine Gefährdung wesentlich erhöhen.
- Dementsprechend müssen die Genehmigungen und Planungen für Steinbrüche, Kiesgruben, Untertagebau, etc. überprüft und abgeändert werden.
- Bestehende Steinbrüche und Kiesgruben müssen kontrolliert werden, ob der Mindestabstand von 4 Metern zum Grundwasser eingehalten wurde. Wenn nicht, muss auf einen Rückbau hingewirkt werden. Diese gilt es insbesondere bei den Steinbrüchen auf den Gemarkungen Kirchheim, Kleinrinderfeld, Gaubüttelbrunn, Oberwittighausen und Roßbrunn.
- Wenn Genehmigungen zur Grundwasserentnahme in Steinbrüchen ausgelaufen sind, und der Betreiber keine neue Genehmigung bzw. deren Verlängerung beantragt, sind diese Steinbrüche nach einiger Zeit nochmals zu kontrollieren, um zu überprüfen, ob die Wassermenge tatsächlich durch gesammeltes Niederschlagswasser kompensiert wird und ob nicht vielmehr illegal Grundwasser entnommen wird. (Dies gilt insbesondere für den großen Steinbruch in Roßbrunn)
- Bei Steinbrüchen in der Region in denen kein aktiver Abbau von Steinen mehr stattfindet, ist zu überprüfen, ob nicht eine Umwandlung in Biotope vorgeschrieben werden kann.(z.B. in Kirchheim, Kleinrinderfeld, Gaubüttelbrunn und Oberwittighausen)
- Zum einfacheren Arbeiten wird sich ansammelndes Wasser aus den Steinbrüchen gepumpt. Dieses Wasser wird in der Regel als Niederschlagswasser deklariert. An den bewachsenen, grünen oder nassen Seiten der Steinbrüche ist deutlich zu sehen, dass das Wasser dort aus der Abbruchkante austritt. Dieses Wasser darf nicht in einen Bach gepumpt, sondern muss versickert werden
Die Abbruchgenehmigungen müssen entsprechende Auflagen enthalten, dass beim Auffüllen eines Steinbruches die wasserführenden Schichten möglichst unbeschädigt bleiben bzw. wieder hergestellt werden müssen.
- Neugenehmigungen sind abzulehnen (dies gilt insbesondere für den geplanten Untertageabbau von Gips bei Altertheim im Wasserschutzgebiet; s.u.)
- Regionalpläne, in denen Vorrangflächen für Kies oder Muschelkalkabbau ausgewiesen sind, müssen in Hinblick auf den qualitativen und quantitativen Grundwasserschutz angepasst werden. Der Grundwasserschutz muss zukünftig Vorrang haben.Dazu gehört auch, dass Waldgebiete und Biotope nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsflächen für Rohstoffabbau ausgewiesen werden dürfen. Diese sind unabkömmlicher Teil eines aktiven Grundwasserschutzes.
- Der Würzburger Regionalplan wird momentan überarbeitet. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, die für Waldflächen ausgewiesen sind, müssen erhalten bleiben. Wälder sind für die Entstehung von Niederschlagswasser und für den Erhalt des Grundwassers essentiell. Zudem absorbieren sie CO2 aus der Luft und wirken damit dem Klimawandel entgegen.
- Beispielsweise muss das als „Mühlhart“ bezeichnete Waldgebiet bei Roßbrunn erhalten bleiben. Es steht zu befürchten, dass es dem Kiesabbau zum Opfer fällt, weil es sich zwischen zwei Steinbrüchen befindet.
Wasserführende Schichten und Wasseradern werden unterbrochen und fallen auf die Abbausohle; der Grundwasserspiegel sinkt immer weiter.
Um die Kalk-, Kies-, Sand- und Gipsgewinnung zu reduzieren, muss
- der Einsatz von Rohstoffen reduziert werden.
- Recycling-Beton als zukunftsfähige Alternative berücksichtigt werden.
- Bauschutt ist verstärkt zu recyceln. Es sollten verstärkt Recycling-Projekte finanziell gefördert werden. Um es plastisch auszudrücken: Es kann nicht sein, dass der in Altertheim abgebaute Gips irgendwann auf der Deponie in Helmstadt landet.
- Um den Verbrauch von Schotter im Unterbau von Verkehrsflächen zu reduzieren, müssen die Ausbau-Standards von untergeordneten Verkehrsflächen wie Gemeindeverbindungsstraßen, Feldwegen, Parkplätzen, Einfahrten, befestigten Flächen im öffentlichen und privaten Grün, und dergl. zurückgefahren werden.
- Die Pläne zur Schaffung eines sogenannten „Kernwegenetzes“ für landwirtschaftlichen Verkehr in der Flur (de facto ein zweites schwerlasttaugliches Straßennetz für die Landwirtschaft) müssen gestoppt werden.
10. Wasserschutzgebieten ist eine größere Bedeutung beizumessen als in den vergangenen Jahren
Der Anteil der Wasserschutzgebiete an der Landesfläche liegt derzeit bei etwa 4,9 Prozent (Stand 3.1.2020). Nach fachlicher Aktualisierung bestehender Schutzgebiete und Abschluss noch ausstehender Verfahren wird er sich auf voraussichtlich fünf Prozent belaufen. Dieser im bundesweiten Vergleich (12 %) relativ geringe Anteil ist nur vertretbar, wenn in den verbleibenden Teilen der Einzugsgebiete der „vorsorgende, flächendeckende Grundwasserschutz“ konsequent umgesetzt wird. Flächenversiegelungen sind generell kritisch zu sehen. Sie laufen einer Grundwasserneubildung zuwider. Insbesondere in unserer Trockenregion Unterfranken. Generell abzulehnen sind daher Neubebauungen in bestehenden oder geplanten Wasserschutzgebieten sowie Neubauten von Straßen.
- Die geplante DK 1 Deponie in Helmstadt ist unter allen Umständen zu verhindern, denn „es ist grundsätzlich nicht zulässig, innerhalb eines
Wasserschutzgebietes Abfall auf Deponien abzulagern
und das Vorhaben darf die derzeitigen Wasserschutzgebiete
(Zeller Quellstollen und Waldbrunn) nicht gefährden (vgl. WHG § 52, Abs. 3).“ (Quelle: Stellungnahme WWA vom 30.09.2020). Auflagen in Genehmigungen bieten keinen hinreichenden Schutz für das Trinkwasser nachfolgender Generationen. (Quelle: Stellungnahme WWA vom 30.09.2020)
- Dasselbe gilt für den geplanten Untertage-Gipsabbau in Altertheim. Dieses wäre Bayerns größtes Bergwerk und befindet sich im potentiellen Trinkwassereinzugsgebiet der Stadt Würzburg und Altertheim. Selbst wenn die Betreiberfirma alles daransetzt, dass kein Wasser aus einem der Grundwasserleitern in den Gips eindringt, weil Wasser Gips unbrauchbar macht, kann nicht gewährleistet werden, dass das Würzburger Trinkwasser für nachfolgende Generationen gesichert ist. Wenn von den 60-90 Mio Tonnen Gips auf einer Ausdehnungsfläche von 7,4 km² die Hälfte der Menge abgebaut ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Grube mit Grundwasser vollläuft und damit einen erheblichen Teil des Trinkwassers für Würzburg und Altertheim reduziert.
- Keine Bebauung im Wasserschutzgebiet der Zone III a auf Margetshöchheimer Gemarkung, zwischen Baugebiet Zeilweg und Staatstraße 2300 liegt. Der veraltete Flächennutzungsplan, der dort ein Wohngebiet „WA“ vorsieht, ist in ein Gebiet für Landwirtschaft zu ändern. Denn Grabungsarbeiten für Bauten fördern die Mineralisierung von organisch gebundenem Nitrat und sind daher abzulehnen.
- In Waldbüttelbrunn wird erneut ein Gewerbegebiet in das Wasserschutzgebiet hinein erweitert, mit der Konsequenz. dass Niederschlagswasser von Straßen und Wegen nicht vor Ort versickert werden darf. Dies reduziert die Grundwasserneubildung und ist daher zu unterbinden.
- In den Landkreisen Main-Spessart und Würzburg ist nach dem Bundesverkehrswegeplan der Neubau der Bundesstraße B26n geplant. Dies führt in vielfältiger Weise zur Bedrohung des Grundwassers: Wasserschutzgebiete, Wassereinzugsgebiete werden angeschnitten und durchschnitten, durch Grabungsarbeiten wird Nitrat freigesetzt, tiefgründige Grabungsarbeiten bei Brücken und Tunnels können Grundwasserschichten durchschneiden. Langfristig wird das Grundwasser durch Versiegelung, durch Emissionen aus dem Verkehr und durch Unfälle mit Schadstoffeintrag bedroht. In der planerischen Beurteilung im Raumordnungsverfahren sind die Wassereinzugsgebiete kaum berücksichtigt. Dies soll erst bei der Planfeststellung geschehen.
- Obwohl es die Möglichkeit gibt, auch Wasservorranggebiete auszuweisen, unabhängig von einer bestimmten Trinkwasserversorgungsanlage, wird diese Möglichkeit bisher in den Landkreisen Main-Spessart und Würzburg nicht genutzt.
- Durch Trinkwasserschutzgebiete sollen möglichst keine Straßen führen. In diesen Gebieten dürfen keine neuen Straßenzüge geplant werden. Zu prüfen ist, ob bestehende rückgebaut werden können. Zumindest muss eine entsprechende Beschilderung erfolgen. Z. B fehlt diese teilweise an der St 2294 in Versbach auf der Höhe der Pleichachtalhalle.
11. Chemischer Zustand des Grundwasserkörpers
Laut einer Analyse des Bayerischen Landesamts für Umwelt wird der chemische Zustand des Grundwasserkörpers im Raum Würzburg/Schweinfurt als schlecht bewertet (bei einer bayernweiten Gesamtbewertung werden nur 32 % der Fläche in Bayern als schlecht bewertet – 68 % der Fläche gilt als „gut“). Demensprechend muss eine Handlungspflicht in Unterfranken abgeleitet werden.
- „Die Düngeverordnung (DüV) verpflichtet die Landesregierungen in § 13 a DüV, in Gebieten mit einer hohen Stickstoffbelastung des Grundwassers (sogenannte „rote Gebiete“) … per Landesverordnung auszuweisen und für diese Gebiete zusätzliche Auflagen bei der Landbewirtschaftung und Düngung zu erlassen.“ (Bayerisches Landesamt für Landwirtschaft).
- „Mit der „Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV)“ kommt die bayerische Landesregierung ihrer Pflicht nach, eine Gebietskulisse auszuweisen und Maßnahmen festzulegen. Die AVDüV wurde am 22.12.2020 vom bayerischen Ministerrat beschlossen und gilt ab 01.01.2021.“
- Tatsächlich wurden durch eine neue Vorgehensweise die „roten Gebiete“ in Bayern gegenüber dem Vorentwurf (etwa 25% der landwirtschaftlichen Fläche) auf etwa 12 % der landwirtschaftlichen Fläche reduziert. Dies wird damit begründet, dass man flächengenau arbeiten will. Allerdings ist es fraglich, wie man mit einem dünnen Netz amtlicher Messstellen diese flächengenaue Zuordnung erreichen will.
- Die Methodik führt anscheinend dazu, dass Wasserschutzgebiete in einem frühen Schritt herausgenommen werden: Um Bergtheim bei Würzburg liegt das Wasser bei 70 mg Nitrat/ Liter, aber in den Karten für „rote Gebiete“ ist es um den Ort herum weiß in einer sonst roten Ebene – anscheinend wegen des dortigen Wasserschutzgebietes. Demnächst geht Bergtheim zusätzlich an Fernwasser, da die bisherige Denitrifikationsanlage veraltet ist. Ebenso sind bei Würzburg westlich des Mains „rote Gebiete“ verschwunden, bei einem frühen “Schritt“ der Modellierung (Video des LfLs), obwohl die gemeindliche Wasserversorgung der Gemeinde Margetshöchheim bei Werten um 50mg Nitrat /Liter liegt.
- Im Antwortschreiben des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) vom 2.3.2021 an Renate Götzenberger (Schalkhäuser Str.23, 91578 Leutershausen) zu diesem Thema heißt es, dass belastete Wasserschutz- bzw. Wassereinzugsgebiete relevant für die „immissionsseitige Betrachtung“ seien. Dabei gelten sie als belastet bei Nitratkonzentrationen oberhalb von 37,5 mg/l. Dies führt aber in den obigen Fällen offensichtlich nicht zur Einstufung als „rote Gebiete“.
- Wenn eine mathematische Modellierung so weit von der Wirklichkeit abweicht, sollte man sich fragen, ob das Modell fehlerhaft ist oder ob die zugrunde liegenden Daten zu lückenhaft und zu grob geschätzt sind. Da erst 2024 eine Überprüfung stattfinden soll, bedeutet das eine Verschleppung von nitratreduzierenden Maßnahmen.
- In der Trockenregion Unterfranken ist es auch bei reiner Mineraldüngung bei Betrieben ohne Viehhaltung schwierig, diese so einzustellen, dass Nitrateintrag ins Grundwasser möglichst vermieden wird. Die Einschränkungen bei der Gülle-Ausbringung helfen dabei nicht. Daher sollten in die Förderprogramme Maßnahmen aufgenommen werden, die bei Betrieben ohne Viehwirtschaft eine grundwasserschonende Bewirtschaftung fördern. Bisher gibt es solche Fördermaßnahmen nicht. Mehrere Gemeinden der Region bemühen sich gerade um ein Pilotprojekt zu dieser Frage.
Einen Hinweis kann die „Aktion Grundwasserschutz“ der Regierung von Unterfranken geben, eine Kooperation mit Landwirten im Werntal für wasserverträgliche Bewirtschaftung. Besonders sollte dabei der Grünlandumbruch und der Umbruch langfristig stillgelegter Ackerflächen verboten werden, da es durch den Umbruch zur Mineralisierung von organisch gebundenem Nitrat und damit zu einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers kommt. - Um den Ackerstatus von stillgelegten Flächen zu erhalten, wird nach den EU-Förderrichtlinien ein Umbruch der Fläche nach 5 Jahren verlangt. Das bedeutet nach 5 Jahren und besonders wenn die Fläche schon länger nicht mehr bearbeitet wurde eine Grünlandumbruch. Bei einem Grünlandumbruch werden durch die Sauerstoffzufuhr große Mengen von bisher organisch gebundenem Nitrat mineralisiert, das dann in das Grundwasser ausgewaschen wird. Daher sollte der Grünlandumbruch und der Umbruch langfristig stillgelegter Ackerflächen verboten werden bzw. durch eine entsprechende Förderung vor allem in Wasserschutzgebieten verhindert werden.
- In Wasserschutzgebieten muss die Bekämpfung des Schwammspinners mit natürlichen Mitteln der Vorzug eingeräumt werden. Der Einsatz von Insektiziden, wie Mimic ist abzulehnen.
- Der Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden aus dem Hausgartenbereich in die Oberflächen- und Grundwässer ist zu reduzieren.
Besonders der Einsatz von Herbiziden und Grünbelagentferner auf versiegelten Flächen im privaten Bereich erfolgt unkontrolliert. - Zumal die Anwendung von Düngemitteln ("Rasendünger" etc.) sowie von Pestiziden, insbesondere von Herbiziden, von Laien, ohne Dokumentation und ganz nach persönlichem Belieben erfolgt, weil sie geradezu unbegrenzt im freien Handel erhältlich sind. Aufgrund dieser Praxis werden derartige Giftstoffe vom Verbraucher sehr unbekümmert gehandhabt. Die privaten Flächen, die davon betroffen sind, sind erheblich. Düngemittel und Pestizide für Privatkunden sind umfassend zu reduzieren. Der Verbraucher muss besser aufgeklärt werden, welche Belastung er/sie mit dem Einsatz solcher Mittel für sich und die Umwelt erzeugt.
12. Übergreifendes
Die zunehmende Trockenheit ist eines der Hauptprobleme unserer Zeit. Teile der Bevölkerung sind zwar sensibilisiert. Viele wissen jedoch zu wenig um den Umgang mit dem Wassermangel. Deshalb sollte es verstärkt in die Förderung von in die Breite der Bevölkerung gehende Fortbildungsangebote investiert werden; beispielsweise durch Workshops, Projekte, Vorträge, Informationen über die Medien.
Die Erkenntnisse vom 20. Wasserforum der Regierung von Unterfranken am 10.5.2021, besonders aus dem Vortrag von Herrn Neumann vom Bayer. Landesamt für Umwelt müssen konsequent umgesetzt werden. In den letzten 5 Jahren fehlt Unterfranken ein kompletter Jahresniederschlag.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Steffen Jodl
Geschäftsführer
BUND Naturschutz
Kreisgruppe Würzburg