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Kreisgruppe Wü

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Rottendorf Bebauungsplan "Am Sand West"

Würzburg, 15.07.2014

Gemeinde Rottendorf: Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sand West“
hier: Stellungnahme des BUND Naturschutz gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 4 BauGB

 

Sehr geehrter Damen und Herren,

die Kreisgruppe Würzburg des BUND Naturschutz/BN bedankt sich für die Beteiligung am oben genannten Verfahren und gibt im Namen des Landesverbandes und in Absprache mit der BN-Ortsgruppe Rottendorf folgende Stellungnahme ab:

 

1. Fehlender Nachweis des Wohnungsbedarfs in der Begründung und fehlende Alternativenprüfung

Die Bevölkerungsvorausberechnung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung für die Gemeinde Rottendorf (https://www.statistik.bayern.de/statistik/gemeinden) prognostiziert nur eine leichte Zunahme der dortigen Bevölkerung um insgesamt 130 Personen bis zum Jahr 2029. Die vorliegende Planung sieht jedoch Wohnraum für insgesamt 1365 Einwohner vor. Damit orientieren sich die Planungen nicht an der Bevölkerungsentwicklung, auch wenn das Baugebiet evtl. in Abschnitten (jeweilige Größe und Lage unbekannt) erschlossen würde. Als Begründung für die Planung wird lediglich eine „anhaltende, intensive Nachfrage nach Wohnbauflächen und Wohnungen“ angeführt, ohne eine notwendige Bedarfsermittlung, ohne einen schlüssigen Nachweis. Gleichzeitig gibt es in Rottendorf  rund 60 freie Bauplätze. Diese bestehenden Kapazitäten sind nutzbar zu machen, bevor neue Flächen erschlossen werden. Der BUND Naturschutz verweist auf die Mahnung des Umweltbundesamtes (http://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/flaechensparen-boeden-landschaften-erhalten): „Insgesamt sind die Inanspruchnahme immer neuer Flächen und die Zerstörung von Böden auf die Dauer nicht vertretbar und sollten beendet werden.

Angesichts global begrenzter Landwirtschaftsflächen und fruchtbarer Böden sowie der wachsenden Weltbevölkerung ist der anhaltende Flächenverbrauch mit all seinen negativen Folgen unverantwortlich. Dies gilt auch und besonders mit Rücksicht auf künftige Generationen.“ Auch sind die Bestimmungen des § 1a Abs. 2 BauGB sind einzuhalten:  Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berücksichtigen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.

Eine Alternativenprüfung ist in den Planunterlagen nicht zu finden. Die Alternativprüfung ist aber eine Anforderung der Umweltprüfung. Hierzu sind die alternativ geprüften Bauflächen, einschließlich der Möglichkeiten der Innenentwicklung gemäß § 1a Abs. 2 BauGB, darzustellen. Die Notwendigkeit der Alternativprüfung folgt auch aus § 15 BNatSchG: Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen. Die Gemeinde Rottendorf muss der Pflicht zur Alternativprüfung in der Umweltprüfung also nachkommen, um dem Vermeidungsgebot gemäß § 15 BNatSchG gerecht zu werden.

Der Bund Naturschutz fordert die Gemeinde Rottendorf auf, eine realistische und nachvollziehbare Prognose der Bevölkerungsentwicklung und des Wohnbedarfs vorzulegen. Die Prognose des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung für die Gemeinde Rottendorf ist hierbei zu berücksichtigen. Zudem sollten Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung gemäß § 1a Abs. 2 BauGB dargelegt werden. Eine Alternativenprüfung ist vorzulegen.

 

2. Bestandsaufnahme/Eingriffsermittlung/Ausgleich

Grundlage für die Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen ist die Erfassung von Pflanzen- und Tierarten. Die vorhandenen sandigen Böden lassen auf das Vorhandensein von Ackerwildkräutern schließen. Entsprechende Untersuchungen wurden jedoch  nicht durchgeführt. Auch fehlen gründliche Untersuchungen zu Brutvögeln, Fledermäusen, Feldhamster und Zauneidechse. In der saP wird regelmäßig angeführt, dass  Bewertungen des Erhaltungszustandes der Populationen aufgrund fehlender Erhebungen nicht möglich sind, da die „lokalen Populationen“ als Teilpopulationen der jeweiligen Gesamtpopulation zu betrachten sind. Gleichzeitig wird jedoch festgestellt, dass ein Schädigungsverbot und auch ein Störungsverbot nicht erfüllt sind und der Erhaltungszustand der lokalen Populationen nicht beeinträchtigt wird. Hierzu muss gesagt werden:
1. Wenn schon eine Teilpopulation isoliert betrachtet wird, dann ist nicht nachvollziehbar, warum nach Wegfall des Lebensraumes für die entsprechenden Teilpopulationen (z. B. Feldlerche) bei Umsetzung der Planungen, diese  „potentiellen lokalen Populationen“ nicht beeinträchtigt und damit geschädigt werden sollen. Die in der saP vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen, die diese Beeinträchtigungen verhindern sollen, sind allerhöchstens dazu geeignet, eine direkte Tötung von Tieren zu verhindern, da diese z. B. aus dem Gebiet vor Baubeginn vertrieben werden sollen. Diese können dann natürlich auch nicht mehr durch den „Betrieb“ im Baugebiet gestört werden, da sie nicht mehr vorhanden sind.

 2. Insgesamt darf aber nicht nur eine auf das Eingriffsgebiet reduzierte Betrachtung einer fiktiven Teilpopulation erfolgen, die so im Grunde nicht existiert. Es muss das weitere Umfeld berücksichtigt werden, um ermitteln zu können, ob der Erhaltungszustand der Population tatsächlich beeinträchtigt wird oder nicht. Im Plangebiet würde definitiv Lebensraum für zahlreiche Arten verschwinden (z. B. für Feldlerche und Feldhamster). Dies wirkt sich auf die jeweiligen Gesamtpopulationen aus.

Der BUND Naturschutz fordert daher genaue Ermittlungen hinsichtlich vorhandener Tier- und Pflanzenarten. Dies muss bei den Tierarten auch für die Gesamtpopulationen erfolgen.  Bei einer Betrachtung ausschließlich einer fiktiven Teilpopulation im Plangebiet ist aufgrund des Verlustes des dortigen Lebensraumes ein Schädigungsverbot für viele Arten gegeben und auszusprechen.


Teile der vorhandenen Biotopstrukturen sollen wohl in der Fläche erhalten werden. Diese scheinen dann in der Bilanzierung der Eingriffsfläche nicht mehr berücksichtigt zu werden, obwohl eine Entwertung durch die Isolation und aufgrund von Störeffekten eintreten wird. Ein Ausgleich ist somit auch hier nötig. Der BUND Naturschutz fordert daher eine bessere Übersicht in der Bilanz und die Berücksichtigung der Entwertung dieser Flächen bei der Berechnung der Ausgleichsflächen.
Das Plangebiet befindet sich im potentiellen Lebensraum des Feldhamsters. Der Erhaltungszustand des Feldhamsters kann als schlecht eingestuft werden. Die vorliegende Planung würde zu einem weiteren Verlust an Lebensraum für den Feldhamster führen.  Der BUND Naturschutz fordert daher detaillierte Untersuchungen (siehe auch oben), um feststellen zu können, ob tatsächlich Hamster auf der Fläche vorhanden sind. Dies ist bisher nicht erfolgt. Die vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen dienen auch hier wieder nur dazu, um das Risiko eines direkten Tötens oder Verletzens von Tieren zu reduzieren. Sie reduzieren nicht das Risiko einer Beeinträchtigung und damit einer Schädigung der Population.  Der BUND Naturschutz fordert zudem, dass Ausgleichsflächen für den Verlust an Lebensraum des Feldhamsters zur Verfügung gestellt werden.

 

3. Festsetzungen im Baugebiet

Die grünordnerischen Maßnahmen (auch Ausgleich) sehen regelmäßig eine 2-malige Mahd vor. Eine 1-mahige Mahd Ende Juli (besser Ende August) ist jedoch sinnvoller, da somit Insekten und Spinnentiere bessere Entwicklungsmöglichkeiten haben. Bleibt ein Teilbereich auch über den Winter stehen, entstehen für diese Tiergruppen auch Überwinterungsmöglichkeiten.

Das Oberflächenwasser sollte großflächig versickert werden und nicht über einen Mischkanal aus der Region abgeführt werden. Alle öffentlichen und privaten Wege und Plätze sind versickerungsfähig zu gestalten. Ein nachhaltiger und sorgsamer Umgang mit Niederschlagswasser ist gerade in der trockenen Region um Würzburg und unter Berücksichtigung der Klimaprognosen unabdingbar!

Lampen im Außenbereich sind insektenfreundlich zu gestalten.


4. Verkehrsentwicklung

In den angrenzenden östlichen Wohngebieten wird es zu einer Verkehrszunahme kommen. Die Planungen treffen hierzu jedoch keine Aussagen. Zahlen fehlen. Dies ist nachzuholen.

 


Mit freundlichen Grüßen

 

Steffen Jodl                               Dr. Dietrich Büttner
Geschäftsfürer                          1. Vorsitzender Ortsgrupp Rottendorf