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Kreisgruppe Wü

Straßenbahnlinie 6 - 16.08.2012

A. Grundsätzliches

Der Bund Naturschutz begrüßt das Vorhaben, die Straßenbahn in die Stadtbezirke Frauenland und Hubland zu erweitern. Er erwartet eine umweltverträglichere Mobilität, Entlastung des Würzburger Talkessels von relevanten Teilen des MIV, und einen Einstieg in die Entlastung der Innenstadt vom Durchgangsverkehr.

Die Planer legen in der Begründung des Vorhabens großen Wert auf die positive Rolle der Straba für die Umwelt. Daran müssen sie sich auch bei der Ausführung messen lassen.

 

A.1. zu beachtende Umweltschutz-Ziele:

 ·         Klimaschutz:

Das neue Landesentwicklungsprogramm (Entwurf) nennt den Klimaschutz als einen von drei Themen, die die Novellierung begründen.

Die Stadt Würzburg erarbeitet ein Klimaschutzkonzept. Die Erwärmung / Überhitzung im Würzburger Talkessel wird in Zukunft noch problematischer als bereits derzeit. Die Region Würzburg ist extrem regenarm und wasserarm.

 ·         Reduzieren von Feinstaub:

Die Stadt Würzburg kämpft seit Jahren mit erhöhten Belastungen durch Feinstaub. Würzburg zählt bayernweit regelmäßig zu den Städten mit der stärksten Belastung. ( der Bau der Straba-Linie ist im Luftreinhalte-Aktionsplan als Maßnahme enthalten).

 ·         Lärmminderung:

Die EU verlangt eine Lärmminderungsplanung von großen Kommunen (für Würzburg 2015: die Stadt beginnt derzeit mit der Planung - Bestandsaufnahme).

 ·         Landesgartenschau:

Im Hinblick auf die Landesgartenschau 2018, deren Besucher hauptsächlich mit der neuen Straba-Linie fahren sollen, ist besonderes Augenmerk auf das Würzburger „Grün“ zu legen.

 

B. Verstöße gegen Umweltziele

Die vorgesehene Ausführung der neuen Straßenbahnlinie verstößt in mehreren Punkten gegen Umweltziele. Dies bedroht nicht nur Umweltverträglichkeit und Klimabilanz des Vorhabens, sondern auch die wichtige Akzeptanz des ÖPNV.

 Diese Problempunkte sind der Umgang mit

- Ringparkquerung

- Grün, insbesondere Bäumen

- Radverkehr


 B. 1. Ringparkquerung

 Vorzugsvariante (2c) in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung abgelehnt wegen Ringparkquerung

Die der Planung zugrundeliegende Trassen-Variante 2c wird im Gutachten der Umweltverträglichkeitsuntersuchung abgelehnt.

Das Gutachten der Umweltverträglichkeitsuntersuchung macht eine eingriffslose Ringparkquerung zu dem entscheidenden Kriterium für die Wahl der Variante. (Es bewertet damit die Ringparkquerung stärker als die Verträglichkeit mit dem Weltkulturerbe Residenz!)

Die eingriffslose Ringparkquerung – die offensichtlich einmal als möglich galt! – wurde von den Verkehrsplanern wieder verworfen.

Damit ist das positive Gutachten der UVS für die Trasse 2c hinfällig, und der Trasse 2a ist aus umweltfachlicher Sicht der Vorzug zu geben.

Im Einzelnen:

Aus dem Gutachten der Umweltverträglichkeitsuntersuchung geht hervor, dass für Ottostr. und Ringparkquerung bereits eine eingriffslose Variante gefunden wurde – genannt Var. 2c 3.1.

Zitat: „Variante 2c tangiert den Ringpark in ihrer optimierten Version 2c.3.1 nicht. Die Straßenbahn nutzt straßenbündig die Ottostraße, alle Eingriffe in den Ringpark entfallen,…(UVS 166). Nur diese Untervariante machte es den UVP-Gutachtern möglich, die Grundvariante 2 c der Trassenführung  gegenüber  2a (Theaterstraße – Rennweg – Valentin-Becker-Straße – Seinsheimstraße) positiver zu bewerten.

Abschließendes Urteil:, Aus diesem Grund wird die Variante 2c.3.1 unter Berücksichtigung aller Schutzgüter als die weiter zu verfolgende Vorzugsvariante ausgewiesen. Dies gilt nicht grundsätzlich für Variante 2c, sondern ausdrücklich nur für die optimierte Variante 2c.3.1. …“

und weiter: „Sollte die Variante 2c.3.1 nicht realisierbar sein, wird Variante 2a.1.2.1 zur Vorzugsvariante.“ (UVS 167)

Im Erläuterungsbericht S.86 ist diese Variantenfindung nur unvollständig wiedergegeben, insbesondere fehlt das abschließende Urteil. Die Ablehnung der optimierten Variante 2c.3.1. aus verkehrlichen Gründen wird zwar mitgeteilt, die Folge, nämlich das negative Urteil der Umweltverträglichkeitsuntersuchung über die gesamte zugrundeliegende Trasse 2c, aber verschwiegen. Die Variante 2c.3.1. wurde nicht einmal als Karte/Plan beigelegt (EB S.89).

Mit dem negativen naturschutzfachlichen Urteil über die Grundlage der Planung ist auch die Eingriffs-Ausgleichs-Berechnung, insbesondere die Behauptung, alle Eingriffe seien ausgleichbar und ausgeglichen, hinfällig. Der Eingriff in den Ringpark ist nicht ausgleichbar.

Der BN als Natur- und Umweltschutzverband muss daher die Vorzugsvariante der Planung wegen der ungelösten Ringpark-Querung ebenfalls als nicht umweltverträglich ablehnen.

Ein Zurückgehen auf die Variante 2a.1.2.1 (Theaterstraße – Rennweg – Valentin-Becker-Straße – Seinsheimstraße) erscheint dem BN wegen der schlechteren ÖPNV-Funktion aber nicht sinnvoll.

Daher fordert der BN für die Ringparkquerung die eingriffslose Lösung 2c.3.1.

BN-Forderungen zur Ringparkquerung im Einzelnen s. unten C.4).

 

B. 2. Grün / Bäume

Im Planungsbereich sollen mehr als die Hälfte der vorhandenen Straßenbäume endgültig wegfallen und von den anderen nur ein Teil durch Neupflanzungen ersetzt werden. Ein solcher Kahlschlag kann nicht hingenommen werden, und muss – und kann – vermieden werden.

Grünstrukturen – vor allem Bäume  - in der Stadt sind zu erhalten, da sie nicht nur zur Verbesserung des Kleinklimas (Frischluft, Luftfeuchtigkeit, Beschattung, Verhinderung von Aufheizung) beitragen, sondern durch ihre große Blattmasse Schadstoffe, auch Feinstäube, aus der Luft filtern. Gerade die Alleebäume an den Straßen sind hierbei unverzichtbar.

Die Luftqualität würde durch die massiven Eingriffe in innerstädtisches Grün, insbesondere den Baumbestand, verschlechtert.

Die Aufenthaltsqualität wäre nicht mehr vorhanden; der optische Eindruck (Ortsbild) wäre verheerend, insbesondere auch für Besucher der Landesgartenschau!

Zum vorgesehenen „Ausgleich“:

Selbst wenn die Planung in einigen Straßen vorsieht, eine entfallene Baumreihe durch eine Nachpflanzung zu ersetzten, fällt die Bilanz für den Baumbestand durchweg negativ aus, d. h. es wird immer wesentlich weniger nachgepflanzt als gerodet.

Priorität hat für den BN nicht die rein rechnerische Herstellung einer „Baumbilanz“ durch Neuanpflanzungen, womöglich an anderer, weit abgelegener Stelle, sondern die zeitlich und räumlich durchgehende Wahrung der Funktionen der grünen Alleen an den betroffenen städtischen Straßen.

Die vorgesehenen Nachpflanzungen werden die klimatische Funktion (Beschattung, Verdunstung, Frischluftproduktion, Absorption von Schadstoffen und Feinstaub), ökologische Funktion (als Lebensraum, Nahrung usw. für Tiere) und ästhetische Funktion für uns Menschen (Schönheit, Duft usw.- Ortsbild) erst in 30 – 50 Jahren wieder erfüllen können.

Die ökologische Aufwertung einiger – dort ökologisch sehr störender – Äcker im und am Rottenbauerer Grund ist an sich sehr sinnvoll, kann aber die innerstädtischen Funktionen der beseitigten Bäume nicht ersetzen.

Weitere Forderungen des BN stehen bei den jeweiligen Abschnitten.

 

B.3. Unverhältnismäßige Abwägungen zulasten der Grünbereiche

Der „ökologische Wert“ von Ringpark, Drachenwiese, Grünstreifen entlang der Maurmeierstraße und nahezu aller Alleen im Planungsgebiet kann „durchwegs als hoch eingestuft“ werden (UVS, Ordner 7, S. 14).

Zwischen dem Wert dieses hohen Schutzgutes und dem Gewinn der jeweiligen Planvariante muss in einem angemessenen Verhältnis abgewogen werden. Dies ist nach Ansicht des BN in folgenden Punkten oft nicht der Fall:

B.3.1 Vorrang Besonderer Bahnkörper

Die „Schaffung eines besonderen Bahnkörpers“ wird „für eine störungsfreie und schnelle Fahrt“ als „unabdingbar“ postuliert (Erläuterungsbericht, Ordner 1, S. 12) und dementsprechend oberste Priorität in der Planung eingeräumt.

Dies kann so nicht hingenommen werden: Das es nicht überall geht (Altstadt), wissen auch die Planer. Für einen eigenen Gleiskörper gibt es allerdings zweierlei Gründe:

1. den vom übrigen Verkehr ungestörten Betrieb (s.o.)

2. den (höheren) Zuschuss. Aus EB S.26 geht hervor, dass eine (von drei) Förderquellen an die „Führung auf besonderem Bahnkörper“ gebunden ist.

Beides muss aber zum Wert der durch den eigenen Gleiskörper beseitigten oder beeinträchtigten Schutzgüter, und zu dem Aufwand (Ressourcenverbrauch, Störung durch Baumaßnahmen) in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Der BN fordert, dass straßenbündige oder eingleisig straßenbündige Lösungen überall dort ins Auge gefasst werden, wo der ökologische Wert der Grünbereiche den möglichen verkehrlichen Gewinn durch den BBK übertrifft.

Das ist bei der Ringparkquerung fraglos der Fall (vgl. Umweltverträglichkeitsuntersuchung s.166-167).

Ähnlich auch der Erhalt der Allee in der Ottostr.

Solche Lösungen müssen aber auch dort infrage kommen, wo der Gewinn durch den BBK gering wäre (extrem kurze Strecke, ohnehin langsame Geschwindigkeit, wenig bis kein konkurrierender Autoverkehr) im Vergleich mit den Eingriffen in Grün, Bäume und Ortsbild und dem Aufwand (Ressourcenverbrauch, Störung durch Bau). Das ist der Fall in der Schlörstraße und der Zu-Rhein-Straße. In diesen beiden Straßen wäre auch daran zu denken, sie ganz oder abschnittweise für den MIV zu sperren, damit die Straba ungestört verkehren kann.

Weitere Anmerkungen dazu bei den Streckenabschnitten.

B.3.2 Ausführung Besonderer Bahnkörper

Rasengleise

In Wohngebieten und Grünbereichen kommen für den BN nur Rasengleise infrage. Auch dies reduziert die Feinstaubbelastung, ist förderlich für das Kleinklima (geringere Aufheizung, Frischluftschneise, Staubbindung, Schadstoffabsorption), ist ökologisch wertvoller und optisch ansprechender. Es scheint auch, dass der Aufwand für Rasengleise nicht so hoch sein muss, wie von den Planern angesetzt.

Rasengleise mindern den Lärm, angesetzt sind 2 Dezibel Minderung (real werden deutlich höhere Werte erreicht, auch in neueren Verfahren wurden bis 7 dB anerkannt).

Schottergleise

Demgegenüber heizen sich Schottergleise stark auf, binden kein Wasser (es fällt durch) und keinen Staub/Schadstoffe, neigen zur Vermüllung und sehen – gerade im Hinblick auf die LGS, trostlos hässlich aus. Schottergleis ist allenfalls in der Siebold /Zeppelinstraße akzeptabel.

„Entsiegelung“

Die unterschiedslose Wertung von Schotter- und Rasengleisen als „Entsiegelung“ ist nicht korrekt, die Kompensationsberechnung ist insoweit zu korrigieren.

-          Unter dem Aufbau liegt eine Dränage, die das –  weitgehend unbelastete – Wasser dem Schmutzwasserkanal zuführt. (Es ist zu prüfen, ob dies nicht sogar der städtischen Abwassersatzung zuwiderläuft). Der BN fordert, dieses Wasser nicht dem Schmutzwasserkanal, sondern den Grünflächen wieder zuzuführen, bzw. unter die ständig mit Trockenheit kämpfenden Straßenbäume zu bringen (dafür gibt es inzwischen eigene Wasserspeicher-Behälter und –Systeme analog zu den Kanalsystemen).

-          Außerdem bindet Rasen Wasser und filtert das durchgehende Wasser (belebte Zone), Schottergleis nicht.

 

B.4. Behinderung des Radverkehrs

Der Bau der Straßenbahnlinie 6 soll explizit zur „Verbesserung der Luftqualität durch eine Veränderung der Aufgabenteilung zwischen den einzelnen „Verkehrsmitteln“ Fußgänger, Fahrrad, ÖPNV und motorisierter Individualverkehr“ beitragen (Erläuterungsbericht, Ordner 1, S. 13). Der Bund Naturschutz kritisiert, dass die Planung genau das Gegenteil realisiert: bei der Trassierung der Straßenbahnlinie wird einer „für den MIV optimale Führung der Gleise“ (Erläuterungsbericht, Ordner 1, S. 44) Vorrang vor anderen Verkehrsmitteln wie z. B. dem Fahrrad gegeben (Fahrrad und Fußgänger bekommen nur die Mindestbreiten zugestanden).- Der Bund Naturschutz kritisiert insbesondere, dass die vorgelegte Planung zu einer starken Behinderung und damit Benachteiligung des Fahrradverkehrs führt. Durch die geplante Straßenumgestaltung in den Teilabschnitten Theaterstraße, Ottostraße und Sieboldstraße wird der Fahrradverkehr dort sogar unmöglich gemacht. Die großen Umwege in diesen Bereichen, wie sie die geplante Radwegeführung vorsieht (vgl. Ordner 7, Anlage 15, Übersichtslageplan 15.1), führen zu mehr Gefahrenstellen für die Radfahrverkehr und machen das ohnehin schon sehr unattraktive Fahrradfahren in Würzburg noch unattraktiver. Oder anders ausgedrückt: Der „Fahrgastkomfort“ dieses umweltfreundlichen Verkehrsmittels wird weiter erheblich gemindert. 

In der Theaterstraße und besonders in der Sieboldstraße wird die Umleitung der Radfahrer nicht nur als Schikane empfunden, sie kann auch ein Sicherheitsproblem werden, da der Radverkehr sie „abkürzen“ wird (wie z.B. in der. Sanderstraße).

Bei der Ringparkquerung soll der Hauptradweg in beiden Richtungen diagonal den Ringpark queren (ohne Alternative).

Der BN fordert, die Radfahr-Beziehungen entlang der Hauptstraßen zu erhalten.

Falls das mit keiner Umplanung zu schaffen sein sollte, sind umständliche, kleinräumige Umwege für relativ kurze Streckenabschnitte keine Lösung; hier gehört eine eigene Fahrradplanung her, die benutzbare und auffindbare Alternativen zu den Straba-Achsen bietet (z.B. ausgewiesene Fahrradachsen).

 

C. Anmerkungen zu Streckenabschnitten

C.1 Theaterstraße

Der BN fordert den Erhalt der Radfahrbeziehung in beiden Richtungen.

Falls das mit keiner Umplanung zu schaffen sein sollte, ist der umständliche  kleinräumige Umweg über Eichhorn- und Spiegelstr. für den kurzen Streckenabschnitt keine zumutbare und sinnvolle Alternative; hier gehört eine eigene Fahrradplanung her. (s.o. B.4 Radverkehr).

C.2  Balthasar-Neumann-Promenade

Gemäß Erläuterungsbericht (vgl. Ordner 1, S. 35) sei die 3. Baumreihe in einem schlechten Zustand und werde daher entfernt (mit Neupflanzung in ca. 1 m Entfernung). Die vorhandenen Parkplätze sollen aber erhalten werden. Der Erhalt dieser wenigen Parkplätze nebst Zufahrt über den Gehweg (Sicherheit!) entlang dem Hofgarten (Weltkulturerbe!) steht zu dem Erhalt der Baumreihe in keinem Verhältnis. Aus Sicht des Bund Naturschutz sollten die Parkplätze nebst Zufahrt über den Gehweg gestrichen werden; die vorgesehene Nebenfahrbahn könnte dann als Radspur dienen.

Der Bund Naturschutz fordert daher eine durchgehende Radwegeführung in beide Richtungen. Das ist möglich, da die Zufahrt zu einigen Häusern erhalten werden soll.

C.3 Ottostraße

Der Bund Naturschutz fordert den Erhalt beider Baumreihen.

Der Entfall einer und einer halben Baumreihe stellt einen erheblichen Eingriff in das Stadtbild (Fortführung des Alleekonzepts von Baltasar-Neumann-Promenade bis zum Ringpark) dar und ist „aus naturschutzfachlicher Sicht zu vermeiden“ (Erläuterungsbericht, Ordner 1, S. 43).

Durch die massive Reduzierung des Baumbestandes bei der sog. „Vorzugsvariante“ (Erläuterungsbericht, S. 37, Abb. 15) um 17 Bäume und Beschränkung auf eine Seite, wird eine wichtige Frischluft- und Kühlungstrasse der Innenstadt zerstört mit nicht unerheblichen Folgen für das Klima der Innenstadt vor allem an heißen Tagen.

Bei der Entfernung und Neupflanzung der Ostseite ist bei der sog. „Vorzugsvariante“ vorgesehen, für insg. 16 Bäume lediglich 12 Bäume (s. Ordner 1, Lageplan Nr. 3), auf der Westseite für insg. 19 Bäume lediglich 6 Bäume an der Haltestelle nachzupflanzen (s. Ordner 1, Lageplan Nr. 3).

Der BN fordert hier, der sog. „Vorzugsvariante“ eine straßenbündige Gleisführung wie bei der Planungsvariante 4 (Erläuterungsbericht, S. 39, Abb. 17) vorzuziehen. Die Baumreihe der Westseite könnte dadurch erhalten bleiben.

Die Ablehnung einer straßenbündigen Lösung, wie z. B. der Variante 4, im Erläuterungsbericht (s. Ordner 1, S. 40) ist nicht stichhaltig, denn ein störungsfreier Fahrgastwechsel wäre durch LSA und/ oder eine Verbreiterung der Straße am Geschwister-Scholl-Platz, ähnlich wie in der sog. „Vorzugsvariante“, auch verbunden mit Var. 4, möglich.

Der Bund Naturschutz fordert außerdem, dass eine in beide Richtungen befahrbare Fahrradtrasse in der Ottostraße erhalten bleibt. Das geht aus den verschiedenen Plänen nicht eindeutig hervor. Die Umleitung über den engen kopfsteingepflasterten (was aus städtebaulichen Gründen aber so bleiben muss) Zwinger ist keine Lösung.

C.4 Ringpark-Querung

Das Gutachten der Umweltverträglichkeitsprüfung macht eine eingriffslose Ringparkquerung zu dem entscheidenden Kriterium für die Wahl der Variante. Es verwirft die gesamte Trassenführung 2c, die den jetzigen Planungen zugrundeliegt, nur wegen der Eingriffe in den Ringpark (s.o. B.1).

Für die Ringparkquerung muss daher eine andere Lösung gefunden werden, vorzugsweise die eingriffslose Lösung 2c.3.1. 

Das bedeutet den Verzicht auf Eingriffe in den Baumbestand. Die Planung der sog. „Vorzugsvariante“ (Erläuterungsbericht, Ordner 1, S. 41, Abb. 19) sieht die Rodung von 38 Bäumen und Nachpflanzen von lediglich 12 Bäumen vor (s. Ordner 1, Lageplan 3). Durch eine straßenbündige Trassenführung könnte ein Eingriff in den vorhandenen Baumbestand weitgehend vermieden werden (vgl. UVS 165ff.).

Außerdem könnte eine straßenbündige Trassenführung verhindern, dass der Ringpark neben der Ottostraße durch einen weiteren großen Baukörper zerschnitten wird, was vor allem für kleinere Tierarten ein unüberwindliches Hindernis darstellen kann und damit die negativen Auswirkungen der Verinselung verschärfen würde. Eine größere Zerschneidung würde nämlich die Minimalgröße der Flächen für manche ansonsten überlebensfähige Populationen unterschreiten (vgl. UVS, Ordner 4, S. 25).

EB S.43 ist die verkehrliche Abwägung auf folgenden Nenner gebracht: „ Die kürzeste Fahrzeit bedeutet den größten Eingriff in den Ringpark“. Dies steht zu dem Wert des Ringparks außer Verhältnis: Die Strecke beträgt ca. 100 Meter, zwischen LSA und Haltestelle.

Die Bewertungen in der Tabelle (+ und minus) sind nicht nachvollziehbar. Für eine straßenbündige Lösung sprechen aber scheinbar auch noch andere als nur ökologische und denkmalschützerische Gründe.

Falls auf dem besonderen Bahnkörper bestanden wird, fordert der BN Rasengleis.

C.5 Schlörstraße

Für den Bund Naturschutz ist der Bedarf eines besonderen Gleiskörpers in der wenig befahrenen Schlörstraße nicht nachvollziehbar. Ein unglaublicher Aufwand für 100 m einer nahezu nicht befahrenen Straße. Der projektierte Bau eines besonderen Bahnkörpers in der Schlörstraße verursacht einen erheblichen Eingriff in die Grünflächen und den Gehölzbestand des derzeit noch privaten Grundstücks vor dem Studentenwohnheim, darunter vier alte Baume (s. Ordner 1, Lageplan Nr. 5., RQ 15).  .

An/ in einem dieser Bäume wurde auch der einzige xylobionte (holzbewohnende) Käfer Allecula morio (Rote Liste: gefährdet) im ganzen Plangebiet angetroffen (UVS 23).

Der Bund Naturschutz fordert den Erhalt des Baumbestandes, insbesondere auch dieses Baumes, an der Schlörstraße.

Falls auf dem besonderen Bahnkörper bestanden wird, fordert der BN Rasengleis.

Der MIV in der Schlör- und der Zu-Rhein-Straße tendiert gegen Null. Daher entsprechen sie eigentlich der Bauklasse V. (2 Klassen unterhalb aller übrigen betroffenen Straßen), wurden aber auf Wunsch der FA Tiefbau auf Bauklasse IV aufgestuft (EB 23, ohne Begründung).

Der BN vermutet, dass dies einen höheren Standard, und somit mehr Eingriff bedeutet und fordert die Rücknahme dieser Festlegung.

C.6 Frauenlandplatz

Ohne jegliche Begründung und überhaupt nicht nachvollziehbar ist der geplante Wegfall der bestehenden acht Bäume auf der Nordseite der geplanten Haltestelle Frauenlandplatz (s. Ordner 1, Lageplan Nr. 5., RQ 16). Es besteht auch kein Grund, die zwei Bäume auf der Südseite zu entfernen.

Der geplante Rückbau aller Parkplätze sollte vielmehr unbedingt für zusätzliches Stadtgrün genutzt werden, um den Platz als innerstädtischen Erholungsraum aufzuwerten und außerdem das Mikroklima des Platzes positiv zu beeinflussen.

C.7 Zu-Rhein-Straße

Für den Bund Naturschutz ist der Bedarf eines besonderen Gleiskörpers in der wenig befahrenen Zu-Rhein-Straße nicht nachvollziehbar. Der projektierte Bau eines besonderen Bahnkörpers in der Zu-Rhein-Straße verursacht einen erheblichen Eingriff in die Grünflächen und den Gehölzbestand des Landratsamtes und der Sparkasse. Es werden aber im Erläuterungsbericht keine Aussagen zu den Gehölzbeständen auf den anzukaufenden Flächen der Sparkasse und des Landratsamtes getroffen (vgl. Ordner 1, S. 48f). Auch die dort vorhandenen Bäume sind zu erhalten.

Gemäß Planunterlagen soll die nördliche Baumreihe mit Abstand zur Trasse neu gepflanzt werden (insg. 19 Bäume). An der südlichen Seite ist geplant, die bestehenden 26 Bäumen bzw. Gehölze durch lediglich acht Baumneupflanzungen zu ersetzen (s. Lageplan Nr. 5., RQ 17). Der Bund Naturschutz fordert den Baum-/Gehölzbestand zu erhalten oder zumindest in gleicher Dichte wie auf der gegenüberliegenden Seite nachzupflanzen, auch wenn dies zu weniger Parkplätzen führen sollte.

Falls auf dem besonderen Bahnkörper bestanden wird, fordert der BN Rasengleis.

Aufgrund des geringen Verkehrs wäre sogar die Schließung eines Abschnittes dieser Straße für den Autoverkehr zu überlegen. 

Der MIV in der Schlör- und der Zu-Rhein-Straße tendiert gegen Null. Daher entsprechen sie eigentlich der Bauklasse V. (2 Klassen unterhalb aller übrigen betroffenen Straßen), wurden aber auf Wunsch der FA Tiefbau auf Bauklasse IV aufgestuft (EB 23, ohne Begründung). Der BN vermutet, dass dies einen höheren Standard, und somit mehr Eingriff bedeutet und fordert die Rücknahme dieser

Festlegung.

C.8 Wittelsbacher Platz

Die Planung sieht vor, dass an der Einmündung Wittelsbacherstraße und am Wittelsbacherplatz insg. 24 Bäume gerodet werden. Die Anpflanzung von neun Bäumen auf nord-westl. Seite stellt für den Bund Naturschutz keine ausreichende Kompensation dar (s. Ordner 1, Lageplan Nr. 5., RQ 18-20).

Besonders schmerzlich ist der Verlust der durchgehenden Baumreihe vor dem Universitätsgebäude. Die weitgehende Neupflanzung der entfallenen Baumreihe an den Gleisen (nordwestliche Lage) ist zu prüfen..

Zum einen könnten die Bäume bei den Parkplätzen dichter angepflanzt werden, so wie bei den derzeit bestehenden Parkplätzen (dies kommt natürlich auf die Baumart an – Kronenschluss soll angestrebt werden, nicht möglichst viel Parkplatz zwischen den Bäumen).

Die Anlage einer mittigen Grünfläche wird begrüßt.

Deren Gestaltung, evtl. mit Anpflanzungen sollte überlegt werden, da die Breite des neugeplanten Gehweges zur Seinsheimstr. Richtung Nord-Westen überdimensioniert erscheint (eine Fußgängerquerung ist dort nicht vorgesehen?).

Falls auf dem besonderen Bahnkörper bestanden wird, fordert der BN Rasengleis.

Saatkrähen

Am Wittelsbacher Platz ist derzeit kein Saatkrähenvorkommen, doch stellt der Platz ein potenzielles Nistgebiet dar, da bis vor einigen Jahren noch Saatkrähen dort brüteten. Zudem könnten sich vor den Baumaßnahmen wieder Saatkrähen ansiedeln (vgl. saP, Ergänzung zur Saatkrähe, S. 8). Auch diesem Umstand muss durch einen möglichst weitgehenden Erhalt  alter Bäume in dieser Gegend Rechnung getragen werden.

Als Konflikt vermeidende Maßnahme ist im ganzen Stadtgebiet (und möglichst darüber hinaus) dafür Sorge zu tragen, dass mindestens im Jahr vor den Baumaßnahmen Störungen in den bekannten Saatkrähen-Kolonien (sind der Regierung Abt. Artenschutz, bekannt) wie Baumfällungen, Ausasten, Rückschnitt, Vergrämungen, Nester-Entfernen (wie z.b. heuer in der Erthalstraße) unbedingt unterbleiben. Diese führen erfahrungsgemäß dazu, dass Teilpopulationen der Kolonie sich abspalten und teils ehemalige Nistplätze wieder besiedeln (z.B. Wittelsbacher Platz oder Hubland!) oder neue Nistplätze suchen (wie in den letzten Jahren mehrfach geschehen).

C.9 Zwerchgraben/Trautenauerstraße

Aus den Formulierungen des Erläuterungsberichts (Ordner 1, S. 51 u.) geht nicht klar hervor, ob eine Baumreihe komplett entfallen soll oder, ob die Planung vorsieht, dass die südliche Baumreihen erhalten und nur die nördliche Baumreihe neu angepflanzt werden soll (vgl. Abb. 34 u. 35 und Lageplan Nr. 7 mit UVS Ordner 4, Anlage 12. 3!). Offenbar ist der Erhalt möglich, und der BN fordert, dass das auch so gehandhabt wird.

Aber selbst die geplanten Neuanpflanzungen auf der nördlichen Seite gleichen den Bestandsverlust auf dieser Seite keineswegs aus, da in der Bilanz ca. acht Bäume weniger angepflanzt werden als entfallen sollen.

Der Bund Naturschutz fordert, dass zwei Baumreihen und die Gesamtbilanz des Baumbestandes erhalten bleiben. Das bedeutet für alle entfernten Bäume (Vgl. u. a. Lageplan Nr. 7 RQ 21 M1050, M1080, RQ 22 M1290, M1310 u. M1320) soll eine Kompensation durch Neuanpflanzung erfolgen.

Falls auf dem besonderen Bahnkörper bestanden wird, fordert der BN Rasengleis.

C.10 Maurmeierstraße

Durch die mittige Trassenführung und die Haltestelle ist die kleine Grünanlage stark beeinträchtigt. Der BN verkennt nicht die Schwierigkeit der Trassenfindung. Ein Verzicht auf die vorgesehenen insg. 19 Parkplätze könnte Raum schaffen.

Mindestforderung ist ein Rasengleis bis zum Eintritt in die Gehölze an der Drachenwiese, um den Charakter einer zusammenhängenden Grünfläche und die Frischluftschneise zur Stadt zu wahren.

C.11 Drachenwiese

Der Bund Naturschutz weist darauf hin, dass durch die Konversionsflächen am Hubland mehr als genügend Erweiterungsraum für die Universität zur Verfügung steht. Die sog. Drachenwiese ist damit für eine Erweiterung der Universität nicht mehr nötig:

-          Die Universität hat derzeit riesige neue Flächen im neuen Hubland, deren zukünftige Bebauung in weiter Ferne steht. Derzeit ist noch nicht einmal absehbar, was mit den bereits vorhandenen, leerstehenden Gebäuden dort geschehen soll (MainPost 9.8.12).

-          Die Drachenwiese ist aufgrund ihres ökologischen Wertes auch in Zukunft als Grünfläche zu erhalten und festzusetzen.

-          Die Drachenwiese ist ein wesentlicher Bestandteil der Grüngürtel-Vernetzung des Hublands (Ergebnis der Workshops zur Stadtteil-Entwicklung und der Landesgartenschau). Der Bebaungsplan ist dahingehend anzupassen.

-          Die Zerschneidung der Drachenwiese muss so weit wie möglich vermieden werden:

-          hoher Erholungs- und Freizeitwert insbesondere für Familien (Drachensteigen!) hat (vgl. UVS, Ordner 4, S. 11, „hohe Bedeutung für die Feierabenderholung“, S. 12).

-          hoher ökologischen Wert u. a. aufgrund des Vorkommens von Heuschrecken- und Tagfalterarten und einer Käferart, die auf der Roten Liste Deutschland/Bayern als „Vorwarnarten“ oder als „gefährdet“ gelten (vgl. UVS, Ordner 4, S. 20-23). Außerdem steht ein Nachtigallen-Vorkommen in den Hecken der Drachenwiese (vgl. UVS, Ordner 4, S. 20) der Entfernung von Heckenteilen entgegen.

Zur geplanten Kompensation:

Die Anlage von 3833 m2 mesophilen Gebüsches auf der Drachenwiese wird in den Planunterlagen (siehe  S. 60, Erläuterungsbericht zum landschaftspflegerischen Begleitplan) als Kompensationsmaßnahme verrechnet. Hierbei wird eine Stufenerhöhung veranschlagt. Da die Drachenwiese jedoch u. a. für zahlreiche Schmetterlingsarten (siehe  S. 28, Erläuterungsbericht zum landschaftspflegerischen Begleitplan) einen Lebensraum darstellt – Bläulinge und Widderchen sind nachgewiesen – führt die Anpflanzung von Hecken zu einer Reduktion dieses Lebensraumes.

Es hat keinen Sinn, die beiden wertvollen Lebensräume gegeneinander auszuspielen: Laut UVP ist der wertvollste Lebensraum auf der Drachenwiese ohnehin der Saum zwischen Wiese und Gehölz mit beginnender Verbuschung – ein Übergangsstadium, das ohne menschlichen Eingriff nicht lange anhält.

Andererseits wird durch die Straßenbahntrasse ein Stück Wiese zwischen den beiden Gehölzbereichen (im Westen und im Süden der Wiese) von der Hauptwiese abgeschnitten. Wenn dieser Zwickel nicht mehr gemäht wird, stellt sich dort von selbst das mesophile Gebüsch ein: die Ausläufer sind überall am Rand bis weit in die Wiese hinein sichtbar.

Eine Gehölzanpflanzung erscheint daher als kontraproduktiv und ist an dieser Stelle ungeeignet als Kompensationsmaßnahme.

Möglichkeiten für Kompensationsmaßnahmen im Bereich des Grünzuges, zu dem die Drachenwiese gehört,  (Hubland - Sieboldswäldchen - Alandsgrund - Maintal) bieten sich in der Umgebung: z.B. Parkplätze dauerhaft aus den Randbereichen des Siebolds-Wäldchens heraus verlegen und renaturieren.

C.12 Campus Süd/Am Hubland

Der Bund Naturschutz begrüßt, dass die bestehende „Uni-Autobahn“, mit ihrer vier- bis zu siebenspurigen Anlage mit der Straba-Trasse einer positiven Nutzung zugeführt und zu einer zweispurigen Straße zur inneren Erschließung des Campus wird.

Der BN fordert Rasengleis.

C.13 Kreuzung Hubland mit Am Galgenberg

In den Planungen zur Entwicklung des neuen Hublands ist eine akzeptierte Annahme, dass dort in Zukunft nicht mehr Verkehr generiert wird als zu den Hochzeiten der Amerikaner.

Ein Verzicht auf jeweils eine von drei Abbiegespuren könnte die Eingriffe in die westlichen und östlichen Bereiche an der Straße Am Hubland  vermeiden.

Zudem gibt es keinen mit der Straßenbahn in unmittelbarer Verbindung stehenden Grund, in der Straße „Am Galgenberg“ sieben Bäume in westlicher Richtung und vier in östlicher Richtung zu entfernen (s. Ordner 1, Lageplan Nr. 10, RQ 29). Der Bund Naturschutz fordert, diesen Baumbestand zu erhalten.

C.14 Am Hubland Nord

Der Bund Naturschutz begrüßt, dass hier (nur) eine zweispurigen Straße am Uni–Gelände entlang geplant ist. Die Straße dient nur zur inneren Erschließung..

In der Planung sind zwar die entfallenden Bäume zur Planfeststellung vorgesehen, nicht aber die kompensatorischen Nachpflanzungen. Es muss aber, wenn, dann beides planfestgestellt werden.

So entfallen in der Adamsavenue im Bereich der Haltestelle Hubland insg. acht Bäume, für die kein Ersatz geplant ist (s. Ordner 1, Lageplan 12, RQ 34 und 35). Der Bund Naturschutz fordert, den Wegfall durch Neupflanzungen in dem Bereich zu ersetzen und entsprechend planfestzustellen.

C.15 Eschenallee

Der Bund Naturschutz fordert für die mit der geplanten Haltestelle Eschenalle entfallenen Bäume (vgl. Ordner 1, Lageplan 13, RQ 26, M1910) einen Ausgleich zu schaffen. Darüber hinaus sollte dieser Teilabschnitt ökologisch aufgewertet (ergänzende Pflanzungen) werden, schließlich handelt es sich auch in diesem Gebiet um ein ehemaliges Brutrevier der Saatkrähe (vgl. (vgl. saP, Ergänzung zur Saatkrähe, S. 4).

 

D. Eingriff/Kompensation

D.1 Grundsätzlich (vgl. a. oben, 1.1, S.1-2)

-          Der Eingriff in den Ringpark ist nicht ausgleichbar, wie aus der UVS hervorgeht (UVS S. 165 -167).

-          Damit ist die Aussage, die Eingriffe seien insgesamt ausgeglichen, hinfällig.

-          Mit Nachpflanzungen für die entfallenden Bäume, insbesondere an weit entfernten Stellen, sind deren vielerlei Funktionen in keiner Weise ausgeglichen Vgl. o. B.2.1)

 

D.2. Zur Berechnung

Die Anlage von 3833 m2 mesophilen Gebüsches auf der Drachenwiese wird in den Planunterlagen (siehe  S. 60, Erläuterungsbericht zum landschaftspflegerischen Begleitplan) als Kompensationsmaßnahme verrechnet. Hierbei wird eine Stufenerhöhung veranschlagt. Da die Drachenwiese jedoch u. a. für zahlreiche Schmetterlingsarten (siehe S. 28, Erläuterungsbericht zum landschaftspflegerischen Begleitplan) einen Lebensraum darstellt – Bläulinge und Widderchen sind nachgewiesen – führt die Anpflanzung von Hecken zu einer Reduktion dieses Lebensraumes. Eine Gehölzanpflanzung erscheint daher als kontraproduktiv und an dieser Stelle ungeeignet als Kompensationsmaßnahme (s.a. C.11 Drachenwiese).

Wir weisen an dieser Stelle auch darauf hin, dass der nötige Kompensationsbedarf in Tab. 21a und Tab. 25 22.610 m2 beträgt und nicht 22.367 m2. Dieser Wert kann auch nur dann angesetzt werden, wenn die Umwandlung von „Wiese“ in „Gebüsch“ (Tab. 21a) nicht auf der Drachenwiese erfolgt und tatsächlich eine Stufenerhöhung stattfindet, welche einen Flächenabzug (hier 681 m2) rechtfertigt.  Auch in Tabelle 21b hat sich ein Fehler eingeschlichen. Dort ist von einem Kompensationsbedarf von 22.221 m2 die Rede.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karin Miethaner-Vent

1. Vorsitzende