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Umgehungsstraße Rimpar

Würzburg, 23.03.2018

Umgehung führt zu neuen Belastungen – nachhaltiges Gesamtkonzept fehlt

Die Fiktion der Beseitigung von Verkehrsbelastungen durch Straßenbau und der damit vermittelten Garantie unbegrenzter Mobilität ist tragende Säule des herrschenden Wachstumsdogmas und Ursache für immer neue Verkehrsbelastungen. Anstatt eine umfassende Verkehrswende einzuleiten, werden den Bürgerinnen und Bürgern in belasteten Kommunen vor allem Umgehungsstraßen als Problemlösung vermittelt. Damit wird das Problem der Verkehrsbelastung aber nicht gelöst, sondern nur verlagert und zudem auf dem Rücken von Natur und Landschaft ausgetragen. Das vorliegende Vorhaben ist ein Beispiel für diese verfehlte Verkehrspolitik. Jede neue Straße induziert zusätzlichen Verkehr. Dies wird auch hier der Fall sein. Die zusätzlichen Belastungen werden vor allem Ortschaften wie Maidbronn, Versbach, Güntersleben, Gadheim und Veitshöchheim zu tragen haben. Dieses Sankt-Florian-Prinzip schafft somit neue Probleme, ohne die Belastungen für ein wachsendes Rimpar nachhaltig zu lösen. Schon jetzt werden die Rufe nach einer Umgehung von Güntersleben immer lauter, sollte es in Rimpar zu einer Umfahrung kommen. Doch welche Lösung will man dann den Bürgerinnen und Bürgern in Veitshöchheim und Versbach bieten? Soll eine weitere Umfahrung zur vermeintlichen Entlastung von Maidbronn noch mehr Verkehr in die Region holen?

Aber auch die BewohnerInnen in Rimpar würden vor allem in den westl. Ortsteilen zusätzlich mit Lärm und Abgasen belastet, die der Westwind in den Ort treibt. Den erheblichen Ziel- und Quellverkehr in Rimpar wird man so nicht spürbar reduzieren. Zudem würde wertvoller Erholungsraum entwertet werden und Lebensraum für ohnehin schon bedrohte Arten unwiederbringlich verloren gehen.

Der BUND Naturschutz fordert daher als einzig sinnvolle Alternative  einen umfassenden und zügigen Ausbau des ÖPNV. Nur mit einem Umstieg vom Kfz auf den ÖPNV ist eine nachhaltige Lösung möglich. Dies ist auch in Hinblick auf den Klimawandel, den Flächenfraß und der Belastung der Luft mit Schadstoffen unumgänglich.

 

Zahlenwirrwar im Verkehrsgutachten

Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass zwischen den Jahreszählungen DTV 2010 und DTV 2015 erhebliche Unterschiede bestehen. So liegen die Verkehrszahlen an der Wü 3 Burggrumbach im Jahr 2015 sogar um 63,5 %, im Bereich Wü 3 Güntersleben um 23,9 %,  unter den Werten von 2010 (4.3). Es wird ein deutlicher Rückgang  der Verkehrsbelastung der klassifizierten Straßen um Rimpar festgestellt (4.3.1). Dennoch prognostiziert man bis zum Jahr 2035 eine Verkehrszunahme um 10 % (4.3.1) und rechnet dann „zur Sicherheit“ sogar mit einem Prognosewert von + 15 % (4.2.1), bei stagnierenden Bevölkerungszahlen. Dieser nicht nachvollziehbare Zahlenwirrwarr wird durch eine Sonderzählung, mit z. T. deutlich höheren Zahlen als in 2010, noch gesteigert. Die den Prognosen zugrundeliegende Zahlenbasis muss daher angezweifelt werden.

 

Verlust von Lebensräumen bedrohter Arten

Die Planung würde den Verlust von Lebensraum bedrohter Tierarten bedeuten. Knapp 6 ha Lebensraum für den Feldhamster würden direkt verloren gehen. Gebiete zwischen der bestehenden Bebauung und der Umgehungsstraße würden isoliert werden und entfallen als Lebensraum. Ein Ausgleich fehlt! Der Erhaltungszustand des Feldhamsters (Rote Liste 1) befindet sich in einem schlechten Zustand. Daher darf eine Ausnahmegenehmigung gemäß FFH-Richtlinie aus Sicht des BN nicht erteilt werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass sich der Erhaltungszustand der Art durch die Maßnahme nicht noch weiter verschlechtert und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert wird. Da sich der Feldhamster im Plangebiet jedoch schon an der Nachweisgrenze befindet (siehe saP), muss von einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes schon allein durch die Reduktion seines Lebensraumes ausgegangen werden. Eine Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes wird so zudem behindert, ja sogar ausgeschlossen.
Nicht nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang auch die Planung, Feldhamster bis zu einer Anzahl von unter 5 Individuen zu vergrämen - von einer Umsiedlung also abzusehen. Dies widerspricht dem Tötungsverbot und könnte zum Verschwinden der lokalen Population führen.
Der vorgesehene Feldhamsterausgleich wird mit 2,94 ha (viel zu niedrig!) angesetzt, ohne eine angestrebte Bestandsdichte auf der Fläche festzusetzen. Damit ist eine Überwachung des Erfolges der vorgesehenen Maßnahmen auf den Ausgleichsflächen nicht möglich.
Summationseffekte mit anderen Planungen (auch südliche Umgehung, Baugebiete, etc.) sind nicht berücksichtigt. Dies ist jedoch nötig, um Aussagen zur den Auswirkungen auf den Erhaltungszustand des Feldhamsters treffen zu können.

Durch den Bau der Umgehungsstraße würde auch in den Lebensraum diverser Fledermausarten eingegriffen werden. So müssten zwei potentielle Quartierbäume gerodet werden. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betroffenen Arten wird jedoch in der saP ausgeschlossen, da es sich nur um eine geringe Zahl an Quartierbäumen handle. Es gibt jedoch keine Angaben über die in Gebiet insgesamt vorhandenen Quartierbäume, sodass auch nicht bekannt ist, ob es sich bei den zwei Bäumen tatsächlich um eine vernachlässigbare Zahl handelt. Realistisch beurteilt dürfte die Anzahl von nutzbaren Quartierbäumen gering sein. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes kann damit ohne eine gründliche Erfassung vorhandener Quartierbäume nicht ausgeschlossen werden.
Durch die geplanten Baumaßnahmen würden Leitstrukturen für Fledermäuse zerstört. Um eine Querung der geplanten Straße zu ermöglichen soll als konfliktvermeidende Maßnahme u. a. ein Hop-Over entwickelt werden, dessen Wirksamkeit gemäß saP jedoch unsicher ist. Evtl. müssten alternative Leitstrukturen ins Jagdgebiet gestärkt werden. Damit ist nicht auszuschließen, dass das Tötungs- und Verletzungsverbot für diese Arten erfüllt wird.

Die geplante Umgehungsstraße würde zum Verlust von 8 Feldlerchenrevieren führen. Es wird postuliert, dass zur Vermeidung von Verbotstatbeständen, die vorgesehenen CEF-Maßnahmen ausreichend seien. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird jedoch mit „unbekannt“ angegeben. Damit ist nicht sichergestellt, dass es durch den Verlust der 8 Brutreviere zu einem erheblichen Rückgang der lokalen Population kommt, auch unter Berücksichtigung der CEF-Maßnahmen. Zudem werden Summationseffekte mit anderen regionalen Bauplanungen nicht berücksichtigt.

In nur 140 m Entfernung zur geplanten Umgehungsstraße befindet sich ein Brutplatz der Waldohreule. Die vorgesehenen konfliktvermeidenden Maßnahmen können aus Sicht des BUND Naturschutz nicht ausschließen, dass Tiere getötet oder verletzt werden.