Bundesverkehrswegeplan 2030 Umgehung Giebelstadt und B26n
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat G12
Stichwort "BVWP 2030"
Invalidenstraße 44
D – 10115 Berlin
25.04.2016
Einwände gegen den BVWP 2030, insbesondere gegen das Einzelprojekt B019-G010-BY
Sehr geehrter Damen und Herren,
die Kreisgruppe Würzburg des BUND Naturschutz lehnt den Bundesverkehrswegeplan 2013, insbesondere das Projekt B019-G010-BY mit folgender Begründung ab: Das Bauprojekt steht im Gegensatz zur Bayerischen Verfassung, die zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen auffordert. Dazu zählen besonders der Erhalt landwirtschaftlich wertvollster Böden, die für die Nahrungsmittelproduktion – auch in Hinblick auf Veränderungen durch den fortschreitenden Klimawandel – unverzichtbar sind. Auch für die Grundwasserneubildung auf der Mainfränkischen Trockenplatte sind diese unversiegelten Flächen unverzichtbar. Zudem werden durch dieses Projekt der Lebensraum europarechtlich und national geschützter Arten, wie Feldhamster, Wiesenweihe und Feldlerche zerstört. Die Fläche liegt im SPA-Gebiet „Ochsenfurter und Uffenheimer Gau“, Nr. DE 6426-471. Die Trasse würde auch zur Belastung bisher weitgehend unbelasteter Wohngebiete führen. Alternativen wurden nicht belastbargeprüft, Verkehrszahlen sind falsch, eine anstehende Bemautung der Bundesstraßen ist nicht berücksichtigt.
1. Verlust bester Böden
Die vorgesehene Planung führt zu einem Verlust landwirtschaftlich wertvollster Böden in einem Umfang von fast 9 ha. Diese Flächen bieten beste Produktionsbedingungen bei niedriger Erosionsgefahr und sind für die Nahrungsmittelproduktion und die Grundwasserneubildung unverzichtbar, auch aufgrund des fortschreitenden Klimawandels. Dieser führt in der Region Mainfranken zu einer zunehmenden Trockenheit. Gemäß Bayer. Landesamt für Umweltschutz (11. Wasserforum Unterfranken 17. März 2016) wurde hier seit 2002/2003 kein Überschuss mehr bei der Grundwasserneubildung erzielt, was zu einer angespannte Lage führt. Dies ist in den Unterlagen nicht berücksichtigt.
2. Verlust an Lebensraum geschützter Arten
Die Planung greift in das SPA-Gebiet „Ochsenfurter und Uffenheimer Gau“, Nr. DE 6426-471, ein. 9 ha Flächen würden überbaut werden. Ein Vielfaches dieser Fläche würde als Lebensraum für den national und europarechtlich geschützten Feldhamster durch Zerschneidungseffekte verloren gehen, da eine Fläche durch diese Trasse vom Feldhamsterlebensraum abgetrennt werden würde, als Lebensraum für eine Hamsterpopulation aber zu klein wäre. Dem Aussterben dieser ohnehin stark bedrohten Art würde damit Vorschub geleistet werden. Der Feldhamster hat in der Region um Würzburg sein letztes Vorkommen in Bayern. Gemäß Aussage des bayerischen Staatsministerium vom 22.01.2015 wird er jedoch auch hier in 20 bis 30 Jahren ausgestorben sein, wenn nicht entschieden gegengesteuert wird. Ein Hauptgrund für den starken Rückgang wird auch im Verlust und der Zerschneidung seines Lebensraums gesehen.
Der vorgesehene Ausgleich berücksichtigt dies nicht oder nicht ausreichend. Außerdem sind die vorgesehenen Ausgleichmaßnahmen (v. a. für den Feldhamster) in Form von produktionsintegrierten Maßnahmen organisatorisch sehr aufwendig und teuer, ein dauerhafter Erfolg dieses bayerweiten Pilotprojektes ist mehr als zweifelhaft. Der BUND Naturschutz prüft im Zusammenhang mit den mangelhaften Schutz- und Fördermaßnahmen für den Feldhamster zur Zeit auch eine Beschwerde bei der Europäischen Union.
Darüber hinaus sind die Ackerflächen des Planungsgebietes Lebensraum weiterer gefährdeter Feldvogelarten wie Wachtel (RLB V), Rebhuhn (RLB 3), Grauammer (RLB 1), Feldlerche (RLB 3), Wiesenschafstelze (RLB 3) und Rohrweihe (RLB 3). Gerade die Vögel der Agrarlandschaft sind in den letzten Jahren am stärksten zurückgegangen. Ein weiterer Lebensraumverlust ist nicht hinnehmbar und auch nicht ausgleichbar.
3. Verlagerung von Belastungen und falsche Zahlen
Die vorgesehene Umgehungsstraße würde zu einer Verlagerung und Verstärkung von Lärmbelastungen führen. Die bisher beruhigten westlichen Wohngebiete von Giebelstadt, Herchsheim und Euerhausen müssten zukünftig diese Belastung tragen, die durch höhere Geschwindigkeiten auf dieser neuen Trasse im Westen der Gemeinde noch verstärkt werden würde. Dies ist in den Planunterlagen nicht berücksichtigt. Auch trifft die angegebene Zahl von rund 13.000 Fahrzeugen pro Tag für die Ortsteile Herchsheim und Euerhausen (die auch umfahren werden sollen) nicht zu. Dort werden rund 6.000 bis 7.000 Fahrzeuge pro Tag gezählt. Die vorgesehenen Bemautung aller Bundesstraßen ab 2018 mit entsprechender Verkehrsreduzierung ist nicht berücksichtigt.
4. Alternative nicht geprüft
Der Bund Naturschutz kritisiert, dass eine Alternativplanung nicht belastbar geprüft wurde. Wir schlagen eine östliche Trassenführung an Giebelstadt vorbei durch ein bestehendes Gewerbegebiet vor. Diese Trasse könnte dann leicht an das bestehende Flugplatzgelände und die Verbindungsstraße nach Ochsenfurt ins Maintal angeschlossen werden. In diese Richtung fließt ohnehin ein Großteil des Verkehrs ab (noch in Giebelstadt). Die deutlich weniger belasteten Ortsteile Herchsheim und Euerhausen würden nicht umfahren werden. Dort sollte die Durchfahrtsstraße zur Lärmminderung „Flüsterasphalt“ erhalten. Zudem schlagen wir ein Tempolimit von 30 km/h vor sowie bauliche Maßnahmen an den Ortseingängen, um den Verkehr abzubremsen.
Dies würde den Verlust an landwirtschaftlichen Fläche und die Eingriffe in den Lebensraum bedrohter Offenlandarten wie den Feldhamster enorm reduzieren. Bestehende Wohngebiete würden nicht einer neuen Belastung (mit entsprechender Wertminderung) ausgesetzt werden.
Bei Umsetzung der aktuellen Planung gäbe es drei Nord-Süd-Verbindungen in diesem Flurabschnitt.
5. Bemautung B19 – Umgehungsstraße kontraproduktiv
Die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen und die Absenkung der Gewichtsgrenzen ist Bestandteil des Koalitionsvertrags. Ab 1.1.2018 werden alle Bundesstraßen für Kfz ab 7,5 t bemautet. Dies wird zu einer Entlastung der B19 führen, da die Bundesautobahnen A7 und A 81 in einer Entfernung von Luftlinie nur ca. 13 km östlich bzw. westlich der B19 nach Süden führen. Die vorgesehene großräumige Umgehungsstraße erhöht dagegen die Attraktivität der B19 und ist daher kontraproduktiv.
Auch dies ist in den Planunterlagen nicht berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Jodl
Geschäftsführer
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat G12
Stichwort "BVWP 2030"
Invalidenstraße 44
D – 10115 Berlin
25.04.2016
Einwände gegen den BVWP 2030, insbesondere gegen das Einzelprojekt B026-G044-BY - B 26 n / Westumfahrung Würzburg (2-streifig, abschnittsweise ÜFS)
Sehr geehrter Damen und Herren,
die Kreisgruppe Würzburg des BUND Naturschutz in Bayern e. V. fordert das Projekte B026-G044-BY / B26n Westumfahrung Würzburg aus dem Bedarfsplan für Bundesstraßen (BVWP 2030) zurückzuziehen und ersatzlos zu streichen.
Begründung:
1. Kernnetz-Beurteilung
Das Projekt B026-G044-BYhat keine Bedeutung für das Kernnetz der Bundesfernstraßen. Die geringe Verkehrsaufnahme gegenüber der bestehenden B26 (10.000 Kfz/24h gegenüber 6.500 Kfz/24h) rechtfertigt es nicht, das Projekt mit dem TO1 in den vordringlichen Bedarf einzustufen.
2. Notwendigkeit
Die Begründung des Projektes mit den Argumenten des Verkehrsentwicklungsplans für den Großraum Würzburg aus dem Jahr 1996 sind falsch, da der Verkehrszuwachs insgesamt geringer und die Verkehrserwartung auf der A 71 nur zu ca. 50% eingetroffen ist. Eine Überlastung der sechstreifig ausgebauten A 3 im Bereich Würzburg ist dadurch widerlegt.
3. Verkehrliche Wirkung
Die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen und die Absenkung der Gewichtsgrenzen ist Bestandteil des Koalitionsvertrags. Ab 1.1.2018 werden alle Bundesstraßen für Kfz ab 7,5 t bemautet. Die sich daraus ergebenden verkehrlichen Veränderungen sind im BVMP 2030 nicht untersucht, Auswirkungen auf das Projekt B026-G044-BY (B26n) nicht berücksichtigt.
Die prognostizierte Entlastung der B26 im Werntal vom PKW-Verkehr ist kaum zu erwarten.
Eine Entlastung der beiden BAB 3 und 7 findet offensichtlich nicht statt (siehe Karte Verkehrssimulation zu BVWP 2030, Planfall-Bezugsfall). Die verkehrliche Wirkung für den LKW-Verkehr der gesamten B26n wird ab Karlstadt eine äußerst negative sein (siehe auch Vergleich Planfall-Bezugsfall, Projektinfo 1.5). Abkürzungsverkehr auf Staats- und Kreisstraßen durch den Landkreis Main-Spessart und über Lohr und den Spessart hinweg ist die Folge.
Die B26n erfüllt somit keine wesentliche Aufgabe im Gesamtnetz der Bundesfernstraßen.
4. Alternativen-Prüfung
Die Alternativenprüfung für das Projekt ist absolut ungenügend. Folgende Alternativen zum Projekt wurden nicht geprüft:
- eine wie auch immer verlaufende, ertüchtigte B26, die auch die problematischen Abschnitte bei Gemünden und bei Lohr umfasst.
- Verkehrsverlagerung des Personenverkehrs auf den ÖPNV (Bus und Bahn), da ein hoher Anteil des PKW-Verkehrs nur auf dem Abschnitt Karlstadt-A7 – Schweinfurt erwartet wird. Nur eine geringe Verkehrsaufnahme wird für den Abschnitt Karlstadt A3 prognostiziert!
- Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene (Werntalbahn).
- Es wurden keine Untersuchungen durchgeführt die aufzeigen, ob die gewünschten städtebaulichen Veränderungen für die Stadt Arnstein durch kleinräumiger angelegte Straßenbauwerke ermöglicht werden könnten (siehe raumordnerische Bewertung / städtebauliche Bedeutung).
5. Raumordnerische Bedeutung – Einwirkungen auf Umwelt
Eine Entlastung für die Stadt Würzburg wird kaum eintreffen. In einigen Stadtteilen ist sogar von einer Mehrbelastung auszugehen (vgl. Projektinfo 1.5).
Zur Problemlösung der Stadt Arnstein: Die derzeitigen Konflikte ließen sich durch kleinräumigere Ertüchtigung der Straßen verbessern (Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Arnstein). Den erreichbaren positiven Wirkungen für die Stadt Arnstein stehen die negativen v.a. für die Stadt Karlstadt, aber auch der Städte (z.B. Lohr) und zahlreichen Gemeinden südwestlich bis nordwestlich von Karlstadt in Richtung A3 gegenüber!
Bisher weitgehend unzerschnittene Räume in verkehrsarmen Regionen würden zerschnitten werden und mit Lärm und Schadstoffen belastet werden.
Wertvollste Biotope und unersetzliche Lebensräume seltener Tierarten werden zerstört (auch NSG, FFH-Gebiet), zerschnitten oder durch Lärm und Schadstoffeintrag massiv geschädigt.
Zahlreiche sogar europarechtlich geschützte Arten (z.B. Springfrosch, Heidelerche) verlieren ihren Lebensraum oder drohen bestandsgefährdende Beeinträchtigungen und Risiken (z.B. durch Lärm-/Schadstoffeintrag).
Auch national bedeutsame Lebensraumverbundkorridore werden zerschnitten – die geplanten Eingriffe gefährden sogar die regionale Biotopvernetzung.
Dem Projekt würden wertvolle Laubmischwälder in der ohnehin waldarmen Region Würzburg zum Opfer fallen, z. T. sogar besonders geschützter Bannwald überbaut oder zerschnitten werden. Wichtige Waldfunktionen werden beeinträchtigt oder gehen sogar verloren – z.B. Wasserschutzwald!
Trotz der angespannten Wasserversorgung in der Region sollen 5 Wasserschutzgebiete auf fast 9 km Länge überbaut und durchschnitten werden.
Durch die Zerschneidungsfläche ist der Austausch von Arten (Tiere und Pflanzen) massiv gestört und stellt somit einen Wiederspruch zum Landesentwicklungsprogramm dar, wo die „Erhaltung des genetischen Potentials“ gefordert wird.
Eine hohe Umweltbetroffenheit entsteht auch durch die starke Beeinträchtigung von FFH- Gebieten bzw. von Lebensraumnetzwerken.
Das relativ hohe Maß an induziertem Verkehr auf der B26n ist in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz kontraproduktiv.
Der Verlust von Ruhezonen für Freizeit und Erholung bei Kommunen entlang der B26n (zum Beispiel Hettstadt und Greußenheim) ist nicht ausgleichbar.
Die hohe Neuversiegelung und der Verlust landwirtschaftlicher Flächen, die vor allem in Hinblick auf den voranschreitenden Klimawandel besonders an Bedeutung gewinnen, widersprechen allen politischen Willenserklärungen zum Flächenschutz. Der Klimawandel führt in der Region Mainfranken zu einer zunehmenden Trockenheit. Gemäß Bayer. Landesamt für Umweltschutz (11. Wasserforum Unterfranken 17. März 2016) wurde hier seit 2002/2003 kein Überschuss mehr bei der Grundwasserneubildung erzielt, was zu einer angespannte Lage führt. Dies ist in den Unterlagen nicht berücksichtigt.
Damit ist die in der Projektinformation dargestellte positive Bewertung der raumordnerischen Bedeutung, insbesondere der städtebaulichen Wirkung, nicht zutreffend!
6. Kostenfaktor
Die Projektkosten sind äußerst niedrig angesetzt. Teure Brückenbauwerke (u. a. Querung von Main- und Werntal sowie Aalbachgrund, technischer Schutz von Trinkwasserquellgebieten) sind nicht ausreichend berücksichtigt. Die Halbierung der Kosten in Bezug auf die Kostenkalkulation für die B26n im BVWP 2003 mit 4- streifigem Bau ist sehr zweifelhaft. Die mangelhafte Kostenanalyse verzerrt die Gesamtbewertung in erheblichem Maße.
7. Nutzen-Kosten-Faktor (NKV)
Eine detaillierte, konkrete Stellungnahme zur Nutzen-Kosten-Analyse ist nicht möglich, da die Berechnungsgrundlagen mangels Bereitschaft zur Transparenz nicht offengelegt wurden. Die sehr niedrig angesetzten Kosten und die Nichtberücksichtigung der erheblichen Umweltauswirkungen in den Kosten (siehe 6. Kostenfaktor) einerseits und hoch angesetzter Nutzwert (z. B. Reisezeitgewinne) andererseits bilden den Wert des Projektes B026-G044-BY (B26n) nicht realistisch ab. Die Datengrundlage ist intransparent und somit das NKV von 5,6 nicht nachvollziehbar!
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Jodl
Geschäftsführer