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Kreisgruppe Wü

Bund Naturschutz: "Falsch gemeinte Tierliebe kann schaden!"

06.12.2002

  Entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind unsere heimischen Vogelarten nicht auf eine extra Winterfütterung angewiesen, da sie auf das jahreszeitlich unterschiedliche Futterangebot eingestellt sind. Eine zusätzliche Fütterung im Winter begünstigt zudem nur einige wenige "Allerwelts"-Arten, die dann zur Konkurrenz seltener Vögel werden. Das maßvolle und sachgerechte Füttern ist aus der Sicht des Bundes Naturschutz dann vertretbar, wenn es zum Ziel hat, Vögel aus der Nähe zu betrachten. Das Verhalten freilebender Vögel zu beobachten, kann sehr lehrreich sein, insbesondere für Kinder.
  Beginnen sollte man mit dem Füttern erst dann, wenn den Vögeln witterungsbedingt nur noch wenige natürliche Nahrungsquellen zur Verfügung stehen. Das ist bei einer dauerhaft geschlossenen Schneedecke und anhaltendem Frost mit unter - 5° C Nachttemperatur der Fall.
  Außerdem sollte man bei der Winterfütterung beachten, dass falsches Futter und mangelnde Hygiene an den Futterstellen oft Seuchen und Krankheiten verursachen. Daran gehen nicht selten mehr Vögel zugrunde, als Hunger und strenge Kälte es bewirkt hätten. Deshalb rät der Bund Naturschutz mehrere kleine und vor Nässe geschützte Futterstellen zu betreiben und diese täglich zu reinigen. Besonders gut geeignet sind Futtersilos, da hier kaum eine Vermischung von Kot mit Futter möglich ist.
 Bei der Fütterung unterscheidet man zwischen Körnerfressern (z. B. Buchfink, Goldammer, Grünfink, Türkentaube, Kernbeisser), für sie sind vor allem Sonnenblumenkerne, Hanf und Getreidekörner geeignet und Weichfressern (z. B. Blau- und Kohlmeise, Rotkehlchen, Kleiber, Amsel), die man mit einem Fett-Kleie-Gemisch, Haferflocken, Obst, Rosinen oder Wildbeeren füttern kann. Allesfresser(z. B. Haussperling, Star, Elster) brauchen bei der Futterwahl nicht besonders berücksichtigt werden, da sie mit beiden Futterangeboten zurecht kommen.
  Der Bund Naturschutz warnt davor Speisereste zu füttern! Sie enthalten Gewürze und Salz. Schon sehr geringe Salzmengen führen zum Tod der Vögel!

Dipl.-Biol. Steffen Jodl
Geschäftsführer

Idyllische Streuobstwiese könnte gerettet werden

29.11.2002

Rund 10 ha Streuobstwiese sollten dem Baugebiet "Am Erlenbrunnen- Goldbühlein" in Erlabrunn zum Opfer fallen. Mehrfach hatte der Bund Naturschutz in der Vergangenheit vor der Ausweisung dieses mit 120 Bauplätzen maßlos überdimensionierten Baugebietes gewarnt. In den Planunterlagen waren die Bedarfszahlen teilweise widersprüchlich hochgerechnet worden. Ein tatsächlicher Bedarf konnte zu keiner Zeit nachgewiesen werden. Dennoch wurde das Projekt durchgebracht. Auch ein breiter versiegelter Wirtschaftsweg wurde im Vorfeld von der Direktion für ländliche Entwicklung mitten durch den optisch reizvollen Streuobsthang gebaut, um als "Umflutsystem" das unterhalb geplante Baugebiet vor Überflutungen zu schützen. Jetzt steht die Gemeinde vor dem Problem, dass sie ein riesiges Baugebiet ausgewiesen hat, die Erschließung aufgrund mangelnder Nachfrage nach Bauplätzen aber kaum zu finanzieren ist.
  Aus Sicht des Bundes Naturschutz wäre der einzige richtige Schritt der Gemeinde nun, auf dieses Baugebiet zu verzichten. So könnte man die ökologisch wertvollen und landschaftlich reizvollen Streuobstwiesen von Erlabrunn erhalten. Auch der Fremdenverkehr würde von einer solch weitsichtigen Entscheidung sicherlich profitieren.

Dipl.-Biol. Steffen Jodl
Geschäftsführer

BN kontert: Vorwurf einer Kehrtwende ist unglaubliche Unterstellung – ökologischer Wert der Flächen zweifelsfrei nachgewiesen

14.11.2002

In einem Artikel der Main-Post vom 14.11.2002 wirft der Landrat des Landkreises Würzburg dem Bund Naturschutz eine Kehrtwende in Sachen IKEA vor. Noch bei einem "Vor-Ort-Termin" vor wenigen Monaten habe der Geschäftsführer der BN-Kreisgruppe Würzburg, Steffen Jodl, keine Einwände gegen das Projekt bekundet. Richtig ist, dass es sich bei diesem Termin Ende April im Rathaus von Estenfeld um den sogenannten Scopingtermin gehandelt hat, der gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) lediglich den Rahmen für eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung festlegt. Dies heißt, es wird hier festgelegt, was untersucht werden soll, um dann nach Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung Ergebnisse vorlegen zu können, die Aussagen über eine Ablehnung oder Annahme eines Projektes zulassen. Somit konnte zum Zeitpunkt dieses Scopingtermines noch gar keine Aussage über eine Zustimmung oder Ablehnung zum Projekt "IKEA bei Seligenstadt" getroffen werden. Dies ist auch nicht Sinn dieses Termines gewesen. Die ersten Unterlagen erhielt der Bund Naturschutz erst Ende August. Dem Verfahren entsprechend haben wir dann auf Grundlage der dann vorliegenden Unterlagen ausführlich Stellung genommen. Der Vorwurf einer "Kehrtwende" ist damit eine unglaubliche Unterstellung, die nur als hilfloser Versuch gewertet werden kann, vom drohenden Flächenfraß und der Zerstörung wertvoller Lebensräume abzulenken.
  Nur so ist auch die Aussage zur angeblich nicht vorhandenen ökologischen Wertigkeit der Fläche zu werten. Tatsächlich geht aus der auch dem Landratsamt vorliegende Umweltverträglichkeitsprüfung hervor, dass die betroffene Fläche Lebensraum für zahlreiche Tierarten der Roten Liste ist, wie Rebhuhn (gefährdet), Wachtel (stark gefährdet), Schafstelze (Bestands-risiko durch Rückgang), Grauammer (stark gefährdet), Rohrweihe (vom Aussterben bedroht), Wiesenweihe (vom Aussterben bedroht), Feldhase (gefährdet), Feldhamster (stark gefährdet). Wiesenweihe und Rohrweihe sind sogar gemäß Europäischer Vogelschutzrichtlinie (Anhang I) geschützte Arten. Faktisch zählt das Gebiet daher auch als Vogelschutzgebiet (Landesbund für Vogelschutz, Mai 2002, pers. Mitteilung). Die Fläche ist auch Teil des bundesweit bedeutendsten Wiesenweihenbrutgebietes, welches durch das Artenhilfsprogramm über das Landratsamt mit Steuergeldern gefördert wird. Eine hohe ökologische Wertigkeit ist damit eindeutig gegeben.

Dipl.-Biol. Steffen Jodl
Geschäftsführer
Kreisgruppe Würzburg

Rückzug von IKEA wäre Gewinn für gesamte Region und Imagegewinn für den Möbelriesen

12.11.2002

  Es besteht kein Zweifel darüber, dass die Fa. IKEA mit der Auswahl des geplanten Standortes für den Bau eines Verteilungslagers bei Seligenstadt ins offene Messer gelaufen ist. Scheinbar war der Firmenleitung tatsächlich nicht bekannt, auf welch ökologisch wertvollem Gelände das riesige Lager entstehen sollte. Es handelt sich eben nicht um eine "wertlose Agrarsteppe", sondern um den Lebensraum zahlreicher bedrohter und geschützter Tierarten, vom Felshamster bis zur Wiesenweihe. Ein Rückzug von IKEA wäre ein Gewinn für Natur und Landschaft und damit für die gesamte Region und nicht zuletzt ein Gewinn für das Image des international tätigen Möbelriesen.   Es besteht auch kein Zweifel darüber, dass das Landratsamt Würzburg das Möglichste getan hat, um IKEA in den Landkreis zu holen. So gibt man sich dort mit einer insgesamt viel zu kleinen Ausgleichsfläche zufrieden. Der Umfang an Ausgleichsflächen erfüllt nicht einmal den ohnehin niedrigen Standard des Bayerischen Leitfadens "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft". Der zunehmende Flächenfraß im Landkreis Würzburg und der Verlust an Lebensräumen auch für den Menschen, scheint beim Landratsamt eine untergeordnete Rolle zu spielen: IKEA soll nur der Anfang sein, weitere Verteilungshallen sollen folgen, so der Landrat.   Der Bund Naturschutz macht daher deutlich, dass er für den Fall, dass IKEA am Standort Seligenstadt festhält, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen wird, um dieses Projekt zu Fall zu bringen, gerade unter dem Gesichtspunkt, dass in Bayern mindestens ein Dutzend bereits ausgewiesener Gewerbegebiete vorhanden ist, welche die Flächenansprüche von IKEA erfüllen würden.

 

Dipl.-Biol. Steffen Jodlgez. Helmut Schultheiß
Geschäftsführer
Kreisgruppe Würzburg
Regionalreferent
BN Bayern


Planungen von IKEA bei Seligenstadt missachten FFH- und Vogelschutzrichtlinie

05.11.2002

Zahlreiche Rote-Liste-Arten bedroht

Anlass und Ausmaß der Planung
Die Fa. IKEA Lager und Service GmbH plant nahe dem 150-Seelen-Ort Seligenstadt ein sogenanntes "Distributionszentrum". Die Gesamtfläche des Plangebietes nimmt eine Fläche von ca. 36,3 ha ein, wovon 70 % überbaut werden. Kernstück der Planung sind zwei hintereinander liegende Hallen mit einer Fläche von je 320 m auf 170 m. Die Hallen sind als Flachhallen vorgesehen, mit einer gestaffelten Höhe. Während im Außenbereich eine Höhe von ca. 12 m erreicht wird, ist in der Gebäudemitte ein Hochregallager vorgesehen, das sich wie ein Turm mit einer Fläche von ca. 105 m auf 112,5 m und einer Höhe von ca. 30 m hervorhebt. Auswirkungen auf Natur und Landschaft   Aufgrund der Dimensionen des geplanten Baukörpers und der guten Einsehbarkeit der Fläche, stellt das Vorhaben einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild dar.   Insbesondere besitzt das Plangebiet besondere Bedeutung als Lebensraum für zahlreiche Tierarten der Roten Liste Bayern: Rebhuhn (gefährdet), Wachtel (stark gefährdet), Schafstelze (Bestandsrisiko durch Rückgang), Grauammer (stark gefährdet), Rohrweihe (vom Aussterben bedroht), Wiesenweihe (vom Aussterben bedroht), Feldhase (gefährdet), Feldhamster (stark gefährdet). Bestandserhebungen sowie Aussagen zu den Auswirkungen der Planungen auf die jeweiligen Arten im Gebiet werden in den Planunterlagen jedoch nur für die Wiesenweihe und den Feldhamster getroffen. Selbst für die vom Aussterben bedrohte Rohrweihe erfolgen in den vorliegenden Unterlagen keine näheren Angaben (Anzahl, Verteilung). Dies stellt nach Auffassung des Bundes Naturschutz einen erheblichen Mangel der Planunterlagen dar, da so eine umfassende Beurteilung der Eingriffsschwere und Abwägung nicht möglich ist.    Eine aktuelle Kartierung im Rahmen des Verfahrens belegt das Vorhandensein von 50 (!) Hamster-Bauen, mit schätzungsweise 25 Tieren. Ein Verlust des Lebensraumes für den gemäß FFH-Richtlinie geschützten Feldhamster wird vom Planer offensichtlich in Kauf genommen. Als Ausgleich sind im verbindlichen Textteil zum Bebauungsplan lediglich nicht näher bezeichnete Extensivierungsmaßnahmen und Bewirtschaftungsfestsetzungen vorgesehen. Als eine "mögliche (unverbindliche) Fördermaßnahme" zum Feldhamster wird eine Umsiedlung vorgeschlagen, jedoch ohne konkrete Angabe zu Erfolgsaussichten und den vorgesehenen Ansiedlungsort. Rechtfertigen lässt sich die Zerstörung des Feldhamsterlebensraumes damit aber umso weniger, als dem Bund Naturschutz (BN) bis heute kein Fall bekannt ist, wo eine Umsiedlung langfristig zum Erfolg geführt hätte. Es muss ebenso auf die geplanten Eingriffe in Hamsterlebensräume durch die A 71 im Raum Geldersheim (Lkr. Schweinfurt) verwiesen werden, wo das unzureichende Ausgleichskonzept aufgrund einer EU-Beschwerde durch den BN bislang schon zu zwei Mahnschreiben durch die EU geführt hat. Auch müssten Ausgleichsflächen bereits jetzt zur Verfügung stehen, da die Absicht besteht noch in diesem Jahr mit dem Bau zu beginnen. Dies ist jedoch nicht der Fall.   Für die Wiesenweihe (gemäß Vogelschutzrichtlinie geschützt) ist das Plangebiet mit seinem Umfeld Brut- und Jagdgebiet sowie ein Verbundkorridor zu einem Wiesenweihengebiet im Ochsenfurter Gau und Teil des bedeutendsten Wiesenweihenbrutgebietes der Bundesrepublik. In der Begründung zum Bebauungsplan wird klar festgestellt, dass Wiesenweihen sehr empfindlich auf Störungen durch Bewegungen (Menschen, Fahrzeuge) und Vertikalstrukturen reagieren und mit erheblichen negativen Auswirkungen auf diese Art - wie auch auf andere Offenlandarten - gerechnet werden muss. Bei Umsetzung der Planungen, muss damit befürchtet werden, dass Brutplätze nur noch im weiten Abstand eingerichtet und weite Teile des Jagdreviers nicht mehr genutzt werden. Ein bevorzugter Flugkorridor zwischen den Populationen sowie Brut- und Jagdrevieren wird eingeengt, so dass damit der Lebensraum für eine akut bedrohte Vogelart erheblich entwertet wird. Umso unverständlicher ist für den BN dann die Behauptung im Bebauungsplan, dass das geplante Bauvorhaben mit den Erhaltungszielen des Brutvogelbestandes verträglich sein soll. Berechnung des Ausgleichsbedarfs   Gemäß Leitfaden des StMLU "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" sind Flächen mit einem Vorkommen von Arten der Roten Listen als Gebiete hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild (hoher Ausgleichsbedarf) einzuordnen. Unabhängig davon wäre schon aufgrund der sehr hohen natürlichen Ertragsfunktion der Böden (wie sie auch der Bebauungsplan bestätigt) eine Einstufung als "mittlerer Ausgleichsbedarf" notwendig. Bei der Bilanzierung des Kompensationsumfanges in der Begründung zum Bebauungsplan werden diese Vorgaben jedoch klar missachtet und die Fläche als geringwertig eingeordnet, so dass der notwendige Flächenbedarf für Ausgleichsmaßnahmen deutlich niedriger angesetzt wird, als tatsächlich erforderlich. Diese Vorgehensweise ist weder artenschutzfachlich gerechtfertigt, noch entspricht sie den Anforderungen des oben genannten Leitfadens oder gar den bindenden gesetzlichen Vorgaben des BayNatSchG (Art. 6a ) für Ausgleich und Ersatz. Alternative Standortprüfung   Das geplante Bauvorhaben führt zu erheblichen negativen Beeinträchtigungen von gemäß FFH-/Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten. Damit muss laut EU-Richtlinie eine Verträglichkeitsprüfung und Alternativenprüfung durchgeführt werden. Hierbei ist ohne Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen zu untersuchen, ob das mit dem Projekt verfolgte Ziel an anderer Stelle ohne oder mit geringerer Beeinträchtigung (für die geschützten Arten) zu erreichen ist. Der Firma IKEA liegen weitere alternative Standortangebote vor (so Herr Imberger, Geschäftsführer von IKEA Lager + Service GmbH Deutschland, während des Scopingtermines am 26.04.2002 in Estenfeld). Dennoch wurden diese im Widerspruch zu den Vorgaben der FFH-/Vogelschutzrichtlinien nicht geprüft. Schlussfolgerung   Schon aufgrund der drohenden massiven Eingriffe in Lebensräume bedrohter Arten und der bis heute fehlenden Alternativenprüfung für die gemäß FFH- und Vogelschutzrichtlinie besonders geschützten Arten muss das Vorhaben vom Bund Naturschutz ausdrücklich abgelehnt werden. Wir fordern daher von der Gemeinde Prosselsheim die Einstellung des laufenden Genehmigungsverfahrens.

 

gez. Richard MergnerDipl.-Biol. Steffen Jodl
Landesbeauftragter
BN Bayern
Geschäftsführer
Kreisgruppe Würzburg


Soll IKEA-Lager im Vogelschutzgebiet durchgedrückt werden?

29.05.2002

Dass der geplante neue Standort für ein Umschlagzentrum von IKEA bei Seligenstadt Teil des größten Brutgebietes Deutschlands für die vom Aussterben bedrohte Wiesenweiheist und damit auch eindeutig gemäß Vogelschutzrichtlinie ein faktisches Vogelschutzgebiet darstellt, ist bei Landratsamt, Gemeinde und Grundbesitzer (Stiftung Julius-Spital) seit langem bekannt. Nur die Verantwortlichen von IKEA scheint man hierüber bei der Standortauswahl nicht informiert zu haben. Diesen Eindruck erhielt man beim Scoping-Termin Ende April diesen Jahres. Sichtlich überrascht reagierte der Geschäftsführer von IKEA Lager + Service GmbH Deutschland, als das Vorkommen der Wiesenweihe angesprochen wurde. Scheinbar werden nun alle Hebel in Bewegung gesetzt, um das IKEA-Lager doch realisieren zu können.
  Im Raum Würzburg wird die Wiesenweihe seit 1999 über die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Würzburg durch das Artenhilfsprogramm gefördert. Allein für das laufende Jahr werden 20.000 Euro an Steuergeldern veranschlagt. Dennoch macht sich das Landratsamt für das IKEA-Lager im Vogelschutzgebiet stark. Auch in der zuständigen Gemeinde Prosselsheim denkt man schon jetzt über die Ansiedlung von weiteren Betrieben nach, ist das IKEA-Lager erst einmal genehmigt.
  Neben dem Verlust von Lebensraum für die Wiesenweihe und weiteren bedrohten Arten wie Schafstelze, Grauammer oder Feldhamster würde das bis zu 28 m hohe Lager wie ein Klotz in der Landschaft wirken und den 150-Seelen-Ort Seligenstadt förmlich erschlagen. Der Bund Naturschutz fordert daher die Einstellung aller Planungen für das IKEA-Lager, dessen Flächenverbrauch von 35 ha auf besten landwirtschaftlichen Böden in keinem Verhältnis zu der Zahl der tatsächlich neu geschaffenen Arbeitsplätze steht (wie im Scoping-Termin bekannt wurde, sollen ca. 70 Arbeitsplätze entstehen – in Abhängigkeit von der Marktlage!). Das Landratsamt Würzburg fordert der Bund Naturschutz auf, beim Schutz der Wiesenweihe nun nicht aus fragwürdigen wirtschaftlichen Erwägungen Brutlebensräume zu opfern und sich auch für ein lebenswertes Wohnumfeld Seligenstadts zu engagieren.

Dipl.-Biol. Steffen Jodl
Geschäftsführer

Siedlungsbrei und Verkehrskollaps durch interkommunales Gewerbegebiet zwischen Höchberg, Kist und Eisingen

03.05.2002

   Als katastrophale Landschaftszersiedelung bezeichnet der Bund Naturschutz das Vorhaben für ein interkommunales Gewerbegebiet zwischen Höchberg, Kist und Eisingen. Inmitten der Landschaft und auf einer Anhöhe gelegen, wird der entstehende Siedlungsbrei das Landschaftsbild zerstören – und das, obwohl hektarweise Gewerbeflächen in der Region leer stehen.   Zudem erwartet der Bund Naturschutz eine weitere Verschärfung der Verkehrsbelastung in dieser Region. Vor allem die schon jetzt stark belastete Gemeinde Kist wird zusätzlichen Durchgangsverkehr ertragen müssen, wenn die Planungen mit Baumarkt u. a. erst einmal umgesetzt sind. Aber auch Eisingen und Waldbrunn werden einer höheren Verkehrsbelastung ausgesetzt sein, denn durch diese Ortschaften wird der Verkehr aus dem westlichen Landkreis rollen. Da sicher auch Würzburger Bürger das angestrebte bessere Versorgungsangebot nutzen werden, wird sich auch der Traum von einer Verkehrsentlastung für Höchberg ins Gegenteil verkehren.   Der Bund Naturschutz warnt daher eindringlich vor der Umsetzung dieser Planungen, die auf Kosten der Bewohner der Region und von Natur und Landschaft erfolgen würden.

Dipl.-Biol. Steffen Jodl
Geschäftsführer

Neue Gewerbeflächen bei Limbachshof?

13.02.2002

Bund Naturschutz vermisst vernünftiges Gesamtkonzep

Auf einer Fläche von rund 2 ha soll nordwestlich von Limbachshof (Gemeinde Kleinrinderfeld) eine Gewerbefläche für einen Speditionsbetrieb aus dem Hauptort Kleinrinderfeld entstehen. Kritisch sieht der Bund Naturschutz dieses Vorhaben, da es sich um eine Maßnahme im Außenbereich handelt, mit deutlich negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Zudem befindet sich diese Fläche zwischen dem Laichbiotop und dem Sommerlebensraum einer regional bedeutsamen Krötenpopulation.

Da die Gemeinde Kleinrinderfeld am nördlichen Ortsrand zudem ein weiteres Gewerbegebiet an einem topographisch ungünstigen Standort plant, befürchtet der Bund Naturschutz, dass auch andere Gewerbebetreiber den Standort Limbachshof vorziehen würden. Einem weiteren Gewerbegebiet in der freien Landschaft wären damit Tür und Tor geöffnet.

Gleichwohl erkennt der Bund Naturschutz die notwendigen Bemühungen der Gemeinde Kleinrindefeld an, den gewerbebetrieblichen Verkehr im Ort zu reduzieren. Dies darf jedoch nicht zu einer Zersiedelung der Landschaft führen.

Der Bund Naturschutz fordert daher die Gemeinde Kleinrinderfeld auf, ein vernünftiges Gesamtkonzept für zukünftige Gewerbeflächen zu erstellen, das die innerörtliche Verkehrsproblematik ebenso berücksichtigt, wie den nachhaltigen Umgang mit Natur und Landschaft.

Armin Amrehn -1. Vorsitzender Ortsgruppe Kleinrinderfeld
Ferdinand Halbleib - 2. Vorsitzender Kreisgruppe Würzburg