Gerbrunn Bebauungsplan Innerer Kirschberg III Juni 2015
Gerbrunn Bebauungsplan Innerer Kirschberg III Juni 2015
Würzburg, 18.06.2015
Gemeinde Gerbrunn - Bebauungsplan "Innerer Kirschberg III" und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gerbrunn (Lkr. Würzburg) hier: Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren, die Kreisgruppe Würzburg des BUND Naturschutz bedankt sich für die Beteiligung am oben genannten Verfahren und gibt im Namen des Landesverbandes folgende Stellungnahme ab:
Das überplante Gebiet stellt ein eng verzahntes Mosaik aus Streuobstwiesen (mit hohem Totholzanteil!), Heckenbereichen, Sandmagerrasen, Brachen und Ackerflächen auf einem trockenen Südhang dar. Dies bewirkt die hohe ökologische Wertigkeit der Fläche, die Deckung, Nahrung und Nistmöglichkeiten für zahlreiche Arten bietet. Der größte Teil der Flächen ist biotopkartiert. Aktuell konnte der BUND Naturschutz dort auch die stark gefährdete Vierpunktameise Dolichoderus quadripunctatus (Rote Liste Deutschland und Bayern Kategorie 2) nachweisen. Sie besiedelt die Höhlen in den alten Streuobstbäumen, ist somit auf diese Bäume angewiesen. Auch der Große Bombardierkäfer Brachinus crepitans (Vorwarnliste), eine Laufkäferart trockener Standorte, konnte dort nachgewiesen werden. Sechs Fledermausarten (alle in Anhang IV FFH-Richtlinie und besonders und streng geschützt gemäß BNatSchG), nutzen dieses Gebiet zumindest als Jagdrevier. 34 Vogelarten haben hier einen Lebensraum - alle besonders oder teilweise sogar streng geschützt gemäß BNatSchG - und finden hier Nahrung und Nistmöglichkeiten. Für den gefährdeten Gartenrotschwanz sind 6 Reviere nachgewiesen.
Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen können aus unserer Sicht den geplanten Eingriff in diese wertvollen Bereiche nicht kompensieren. Die Ausgleichsfläche A1 stellt sich schon jetzt auf ca. 4700 qm als Wiese dar (Acker nur auf ca. 2600 qm). Im unteren, südlichen Bereich der Fläche A1 befindet sich eine wertvolle Hecke (biotopkartiert) mit einer Fläche von ca. 800 qm. Auch im nordöstlichen Bereich ragt auf rund 140 qm eine biotopkartierte Hecke in die geplante Ausgleichsfläche hinein. Diese Flächen können nicht aufgewertet werden und sind daher in Abzug zu bringen. Die geplanten Sonderbiotope sind in Größe, Art und Ausführung unkonkret. Auf der Fläche A2 befindet sich auf ca. 1000 qm ein alter waldartiger Bestand, der ebenfalls biotopkartiert und nicht aufwertbar ist. Biotopkartiert sind hier auch weitere rund 1000 qm Magerwiese. Auch diese Flächen sind in Abzug zu bringen. Gemäß Umweltbericht geplante Sonderbiotope sind im Übersichtsplan zu den Ausgleichsflächen nicht eingezeichnet und ansonsten ebenfalls ungenau beschrieben. Auf der geplanten Ausgleichsfläche A3 befindet sich ebenfalls eine überwiegend mit Heckengehölzen bestandene Wiese (ca. 2700 qm) die nicht weiter aufwertbar erscheint. Auch hier sind die geplanten Sonderbiotope unkonkret beschrieben. Insgesamt sind rund 5640 qm nicht als Ausgleichsfläche anrechenbar. Der notwendige Umfang an Ausgleichsflächen kann somit nicht nachgewiesen werden.
Der BUND Naturschutz fordert zudem eine flächenscharfe, detaillierte Bestandsaufnahme der zum Ausgleich vorgesehenen Flächen (genaue Ermittlung des Ausgangszustandes). Auch ist genau darzustellen, worin die Aufwertung der Flächen besteht und wie das jeweilige Entwicklungsziel erreicht werden soll.
Auch die geplanten speziellen Ausgleichsmaßnahmen Artenschutz Flora As2 sind zu konkretisieren. Wie soll das Entwicklungsziel Sandmagerrasen erreicht werden? Wie sind die Erfolgsaussichten zu beurteilen? Vor allem im östlichen Teil ist ein Erfolg fraglich, da hier laut Bodenschätzungskarte deutlich nährstoffreichere Böden vorliegen, als im westlichen Plangebiet. Eine Ausnahmegenehmigung zur Überbauung von Sandmagerrasen gemäß § 30 (3) BNatSchG ist aufgrund der nicht geklärten Erfolgsaussichten aus Sicht des BUND Naturschutz nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Jodl
Diplom-Biologe
Geschäftsführer