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Kreisgruppe Wü

Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg 1. Änderung, Erweiterung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet nördlich der Würzburger Straße“

Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg
1. Änderung, Erweiterung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet nördlich der Würzburger Straße“
hier: Stellungnahme BUND Naturschutz

23.11.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kreisgruppe Würzburg des BUND Naturschutz (BN) bedankt sich für die Beteiligung am oben genannten Verfahren und gibt im Namen des Landesverbandes folgende Stellungnahme ab:

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet nördlich der Würzburger Straße“ ist seit 2004 mit einer Fläche von 9,3 ha rechtskräftig, wurde aber bisher mangels konkreter Anfragen nicht umgesetzt. Grundlage für die nun vorgesehene Erweiterung des Baugebietes scheint der Ansiedlungswunsch des Sanitär- und Haustechnik-Unternehmens Richter + Frenzel für ein Auslieferungswerk zu sein (5 ha). Diese Fläche ist jedoch auch schon jetzt vorhanden. Der Grundstückszuschnitt könnte wohl auch innerhalb der bisherigen GE-Fläche (ohne Erweiterung) entsprechend angepasst werden. Die Tatsache, dass die Firma Richter + Frenzel in der vorgesehenen Erweiterungsfläche schon Grundstücke besitzt, kann jedenfalls nicht ausschlaggebend für eine Erweiterung sein. Insgesamt ist der Erweiterungsbedarf auch nicht nachgewiesen. Gemäß GIFPRO-Model (siehe Begründung zum Bebauungsplan) sind für den Ort selbst maximal 1,9 ha nötig (bisher aber wohl nicht nachgefragt, siehe oben) Auch wenn man den Bedarf für die Firma Richter + Frenzel mit 5 ha hinzurechnet, liegt man weit unter dem nun vorgesehenen Flächenumfang von 13,2 ha! Selbst die Einbeziehung eines spekulativen zusätzlichen Flächenbedarfs von weiteren 2,5 ha aufgrund der Autobahnnähe (aus Flächenschutzgründen aber nicht anzustreben!) begründet diese Erweiterung nicht. Ein gebotener flächensparender Umgang mit Grund und Boden ist daher nicht zu erkennen. Es liegt u. a. ein Verstoß gegen § 1 a BauGB vor.

Die vorgesehene Planung führt so zu einer weiteren Flächenversiegelung. Dies reduziert die Versickerung von Niederschlagswasser und damit die Grundwasserneubildung. Gerade in Zeiten einer sich beschleunigenden Klimakrise sind weitere Flächenversiegelungen kritisch zu sehen - auch gehen dadurch wertvolle Kohlendioxidspeicher verloren. Der Flächenbedarf ist daher dringend zu reduzieren. Es ist auch nicht ausreichend, Parkdecks als „Möglichkeit“ vorzusehen (siehe Bebauungsplan, Punkt 4 der textliche Festsetzungen). Dies ist zur Reduktion von Versiegelungen zwingend vorzuschreiben.  Auch ist die Verwendung von Zisternen (Toiletten, Bewässerung) festzusetzen.

Beleuchtungen sind insektenfreundlich zu gestalten.

Der BUND Naturschutz weist auch darauf hin, dass die Ansiedlung eines Auslieferungswerkes zu einer Erhöhung der Verkehrsbelastung führen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Jodl
Diplom-Biologe
Geschäftsführer