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BUND Naturschutz fordert Einstellung aller Eingriffe im Plangebiet

Obwohl der Bebauungsplan "Am Sand West" in Rottendorf durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Juli für unwirksam erklärt wurde, gingen dort Eingriffe in den Lebensraum der Zauneidechse weiter. Der BUND Naturschutz fordert daher die Gemeinde Rottendorf und das Landratsamt Würzburg auf, endlich für den rechtlich und fachlich nötigen Ausgleich zu sorgen. Hierfür ist auch eine neue artenschutzrechtliche Prüfung unverzichtbar und eine Umweltbaubegleitung einzusetzen.

18.08.2022

Immer wieder wurden arten- und naturschutzrechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Am Sand West" in Rottendorf missachtet. „Schon 2014 hatte der BUND Naturschutz umfassende artenschutzrechtliche Kartierungen eingefordert. Insbesondere Feldhamstervorkommen wurde nicht untersucht, obwohl der BN dies angemahnt hatte“, berichtet Armin Amrehn, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe. „Erst als ein fotografischer Beleg eindeutige Nachweise erbrachte, wurden Untersuchungen durchgeführt, mit der Folge erster Verzögerungen  im Bauleitverfahren“. Doch auch der Umgang mit der geschützten Zauneidechse war unzureichend. So wurde erst beim Beginn der ersten Umsiedlung der Tiere klar, dass im Gebiet ein bedeutendes Vorkommen der Zauneidechse besteht und vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen nicht ausreichen. Auch wurden die Ausgleichsflächen fachlich nicht betreut, da eine gemäß Bebauungsplan vorgesehene Umweltbaubegleitung nicht existent ist. Das gesetzliche Vermeidungsgebot von Eingriffen wurde nicht beachtet und damit der nötige Erhalt von Streuobst- und Heckenbereiche nicht sichergestellt.  Eine Aufhebung des Bebauungsplanes war damit unausweichlich. Steffen Jodl, Geschäftsführer beim BN: „Der BUND Naturschutz fordert nun, dass die Gemeinde Rottendorf und das Landratsamt Würzburg sicherstellen, dass keine weiteren Maßnahmen im Gebiet erfolgen, die in Lebensräume vorhandener Arten eingreifen, wie beispielsweise die kürzlich erfolgte Intensivmahd im Zauneidechsenhabitat. Aktuell gibt es keine rechtliche Grundlage hierfür. Artenschutzrechtliche Erhebungen müssen zunächst fachlich korrekt durchgeführt werden. Ausgleichmaßnahmen sind im nötigen Umfang und an geeigneter Stelle unter Einbeziehung einer Umweltbaubegleitung einzurichten. Das Vermeidungsgebot von Eingriffen zum Schutz von Natur und Umwelt ist zu berücksichtigen.“


Für Rückfragen:
Steffen Jodl
Diplom-Biologe
Geschäftsführer
Tel. 0931/43972

Hintergrundinformation: BUND Naturschutz (BN)
Der BN ist mit über 261.000 Mitgliedern der größte Natur- und Umweltschutzverband Bayerns. Die Kreisgruppe Würzburg hat in Stadt und Landkreis über 7.000 Mitglieder. Wir setzen uns für unsere Heimat und eine gesunde Zukunft unserer Kinder ein – bayernweit und direkt vor Ort. Und das seit weit über 100 Jahren. Der BN ist darüber hinaus starker Partner im deutschen und weltweiten Naturschutz. Als Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist der BN Teil des weltweiten Umweltschutz-Netzwerkes Friends of the Earth International. Als starker und finanziell unabhängiger Verband ist der BN in der Lage, seine Umwelt- und Naturschutzpositionen in Gesellschaft und Politik umzusetzen.